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Ein Leopardenfell. (Symbolfoto)

© Symbolbild: imago stock/China Foto Press

23-Jähriger kommt vor Gericht: Berliner soll mit Elfenbein und Leopardenfell gehandelt haben – Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Weil er unter anderem Felle von geschützten Tieren zum Verkauf angeboten haben soll, muss sich ein Berliner vor Gericht verantworten. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Ein 23-jähriger Berliner soll mit Präparaten von geschützten Tieren gehandelt haben und deswegen vor Gericht kommen. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen den Mann erhoben, wie sie am Mittwoch mitteilte. Sie wirft ihm einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vor.

Insgesamt 63 Gegenstände von geschützten Tierarten soll der Mann in seinem Geschäft in Berlin-Charlottenburg angeboten haben, darunter 52 Elfenbeinstücke, acht Felle von Jaguar, Leopard und Ozelot und drei Präparate von Schildkröten. Diese seien von der Polizei bei einer Razzia vor mehr als drei Jahren bei ihm gefunden worden.

Das Bundesnaturschutzgesetz sehe für den Handel mit geschützten Tieren eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor, hieß es. Bei Elfenbein und Schildkröten handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um „streng geschützte Tierarten“, bei Jaguar, Leopard und Ozelot um „wildlebende Tierarten“. Beide Kategorien unterlägen nach europäischer Verordnung einer besonderen Überwachung im Handel. (dpa)

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