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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

14 Jahre Haft nach Mordversuch im Schlaf: 37-Jähriger stach auf schlafende Partnerin ein

Am Montag wurde ein Mann aus Brandenburg zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Er wollte seine Partnerin im Schlaf ermorden, weil sie sich von ihm trennen wollte.

Weil er seine Partnerin im Schlaf ermorden wollte, muss ein 37-Jähriger aus Brandenburg an der Havel für 14 Jahre ins Gefängnis.

Das Landgericht Potsdam verkündete das Urteil am Montag. Die Kammer habe eine umfassende Abwägung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vorgenommen, sagte Sprecherin Sabine Dießelhorst. Anklage und Nebenklage hatten zuvor eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.

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Zugunsten des Angeklagten und gegen eine lebenslange Freiheitsstrafe habe gesprochen, dass er strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sei und es sich aus Sicht des Gerichtes um einen spontanen Entschluss zur Tat gehandelt habe, hieß es.

Der 37-Jährige hatte zu Beginn des Prozesses am Potsdamer Landgericht eingeräumt, dass er seine 33-jährige Partnerin im Schlaf ermorden wollte. Die Lehrerin hatte ihm zuvor angekündigt, dass sie sich von ihm trennen wolle. Der 37-Jährige soll zuvor häufiger gewalttätig gewesen sein.

Mit drei Messern stach er auf sie ein

In der Nacht zum 10. April 2019 hatte der Mann dann nacheinander mit drei Messern auf seine schlafende Partnerin eingestochen. An die Tat könne er sich aber nicht mehr erinnern, hatte er damals vor Gericht erklärt und betont: „Ich bin ein Familienmensch.“

Die neunjährige Tochter wurde durch die Schreie der Mutter aufgeweckt und rief die Polizei, nachdem sie vergeblich versucht hatte, den Vater durch Flehen von der Tat abzuhalten.

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Die herbeigerufenen Polizisten fanden ein Blutbad im Schlafzimmer des Paares vor. Durch das richtige Handeln der Retter habe die Frau überleben können, sagte die Gerichtssprecherin.

Die Frau wird durch Schnitte am Handgelenk dauerhaft Einschränkungen an ihren Händen haben und ist auf Hilfe angewiesen. Das Gericht hat gegen das Urteil Revision zugelassen. (dpa)

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