„4Blocks“-Star akzeptiert zweite Haftstrafe: Kida Khodr Ramadan wegen weiterer Verkehrsdelikte verurteilt
Kida Khodr Ramadan setzte sich trotz Vorstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erneut ans Steuer. Nun muss er insgesamt 20 Monate verbüßen.
Stand:
Eine große Bühne war mit dem Saal 500 im Kriminalgericht Moabit vorbereitet und der TV-Star aus der Haft vorgeführt worden. Doch Kida Khodr Ramadan, dessen Paraderollen in TV- und Kinoauftritten offensichtlich die Gangster sind, nahm seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten überraschend zurück. Damit wurde eine weitere Verurteilung des 47-Jährigen zu zehn Monaten Haft wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechtskräftig.
Der Schauspieler, der in der TV-Serie „4Blocks“ den Boss eines kriminellen arabischen Clans spielte, wollte in dem Berufungsprozess vor dem Berliner Landgericht eine Aussetzung der zweiten Strafe zur Bewährung erreichen. Zum ersten Prozesstag vor drei Wochen blieb sein Platz leer - sein Verteidiger kam mit einer Vollmacht. Die Richterin ordnete allerdings ein persönliches Erscheinen des Angeklagten an.
Für Ramadan gab es inzwischen eine einschneidende Veränderung: Seit Montag verbüßt er eine im Februar 2022 gegen ihn verhängte Strafe. 33-Mal war er ohne Fahrerlaubnis am Steuer erwischt worden. Es gab zunächst zehn Monate Haft auf Bewährung, zudem eine Geldauflage von 20.000 Euro. Weil Ramadan die Summe nicht vollständig innerhalb der Frist zahlte, wurde die Bewährung widerrufen.
Ramadan gestand, zeigte Reue
Gegen echten Knast wehrte sich der Berliner TV-Bösewicht. Sein Verteidiger sprach von einem Formfehler und schöpfte alle Rechtsmittel aus – bis hin zu einem Gnadengesuch – ohne Erfolg.
Weil Ramadan trotz der ersten Verurteilung erneut Autos steuerte und 2023 vier Mal erwischt wurde, kam es im Februar 2024 zu einem weiteren Prozess. Ramadan gestand, zeigte Reue. Er befinde er sich in einer Therapie, arbeite an sich. Doch wegen der Vorstrafe gab es zehn Monate Gefängnis.
Nun akzeptierte er das zweite Urteil ohne weitere Verhandlung. Auch die Staatsanwaltschaft nahm ihre Berufung zurück. Es sei „im allseitigen Interesse“ geschehen, so der Verteidiger.
Für Ramadan ging es zurück nach Hakenfelde in die JVA des Offenen Vollzugs. Insgesamt 20 Monate Haft liegen vor ihm.
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