
© Britta Pedersen/dpa
Berlin in der Corona-Pandemie: Abgeordnetenhaus ändert Verfassung für Abstimmungen in Krisenzeiten
Bisher musste mehr als die Hälfte der Abgeordneten bei Abstimmungen anwesend sein. In Notsituationen reicht künftig in Ausnahmefällen ein Viertel.
Stand:
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat eine Änderung der Landesverfassung beschlossen, die die Handlungsfähigkeit des Parlaments in Krisensituationen sicherstellen soll.
Bisher galt, dass „mehr als die Hälfte der Abgeordneten“ im Plenum anwesend sein musste, damit es beschlussfähig war.
Künftig reicht es, wenn „im Falle der außergewöhnlichen Notlage einer Pandemie oder Naturkatastrophe“ mehr als ein Viertel der Abgeordneten anwesend ist.
Das soll aber nur gelten, wenn vier Fünftel der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses oder des Ältestenrates dafür sind. Für eine solche Verringerung der Mindestzahl der anwesenden Abgeordneten werden damit vergleichsweise hohe Hürden eingezogen.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat es in den vergangenen Monaten immer wieder die Sorge gegeben, das Landesparlament könne nicht mehr handlungsfähig sein, falls zu viele der insgesamt 160 Abgeordneten wegen einer Erkrankung oder aufgrund von Quarantäne nicht an Abstimmungen teilnehmen könnten.
[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]
Über die Frage, wie sich die Handlungsfähigkeit des Landesparlaments am besten garantieren lasse, hatte es zwischen den Fraktionen langwierige Diskussionen gegeben.
Auf die Änderung der Landesverfassung hatten sich schließlich fünf der sechs Fraktionen im Abgeordnetenhaus verständigt. Die AfD blieb außen vor. Sie lehnt die Verfassungsänderung als überflüssig ab und stimmte am Donnerstag dagegen. (dpa)
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: