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Anis Mohamed Youssef Ferchichi, bekannt unter dem Künstlernamen Bushido, sitzt als Nebenkläger im Prozess gegen den Chef eines bekannten arabischstämmigen Clans und drei seiner Brüder in einem Gerichtssaal. Der Clanchef und seine Brüder stehen unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung und gefährlicher Köperverletzung vor Gericht.

© Paul Zinken/dpa

Kriminelle Clans in Berlin: Abgeschobener Straftäter aus Türkei soll in Bushido-Prozess aussagen

Veysel Kilic soll als Zeuge vernommen werden. Kilic, ein Vertrauter von Abou-Chaker und Bushido, galt als der Vollstrecker des Clans.

Im Prozess gegen den früheren Geschäftspartner von Rapper Bushido soll Veysel Kilic, ein in die Türkei abgeschobener Straftäter, als Zeuge vernommen werden. Das Berliner Landgericht hat den Mann für den 14. März geladen, sagte die Gerichtssprecherin Lisa Jani am Dienstag. Kilic, ein Vertrauter von Abou-Chaker und Bushido, galt als Vollstrecker für kriminelle Clan-Mitglieder und „Mann fürs Grobe“.

Bis zum 23. März seien insgesamt drei weitere Termine für seine Zeugenaussage im Prozess gegen den Berliner Clanchef und drei seiner Brüder geplant, hieß es. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung berichtet. Der Clanchef ist wegen Freiheitsberaubung, versuchter schwerer räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung und Beleidigung angeklagt. Seine Brüder sollen Mittäter gewesen sein.

Zu den mutmaßlichen Taten zum Nachteil von Bushido soll es gekommen sein, nachdem dieser die Beziehungen zu seinem Geschäftspartner aufgelöst hatte. Das habe der Clanchef nicht akzeptieren wollen. Zu dem Angriff auf Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, soll Kilic aus der Türkei nun aussagen.

Veysel Kilic war wegen Gewalttaten sowie Drogenhandels aufgefallen und zuletzt angeklagt im Zusammenhang mit einer Schießerei. Im März 2021 wurde er aus der Untersuchungshaft abgeschoben. Nach damaligen Polizeiangaben gilt für ihn eine langjährige Wiedereinreisesperre.

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Nach dem „Bild“-Bericht soll der Türke jedoch in Berlin aussagen können. Zugleich solle er während seines Aufenthalts in Deutschland von der Polizei beobachtet werden, um ein Untertauchen zu verhindern. Eine Videovernehmung als Alternative zu dem Besuch wäre nach Angaben der Gerichtssprecherin sehr kompliziert. „Das wäre ein Eingriff in die Souveränität eines anderen Staates“, erklärte Jani. Deshalb seien formelle Rechtshilfeersuchen nötig.

Das Verfahren gegen Bushidos Ex-Partner beschäftigt seit August 2020 das Landgericht Berlin. Rapper Bushido ist in dem Prozess Nebenkläger und Zeuge. Der Prozess soll am 19. Januar fortgesetzt werden. Bislang hat das Gericht bis Ende Juni Termine eingeplant. (Tsp, dpa)

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