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Berlin: Absage für Weihnachtsparade: Gericht: Umzug ist keine Demonstration

Rote Karte für die "Dritte Berliner Weihnachtsparade": Der Umzug kann nicht wie geplant am heutigen Sonnabend durch die Innenstadt ziehen. Nach dem Polizeipräsidenten und dem Verwaltungsgericht erteilte auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) den Veranstaltern eine Absage.

Rote Karte für die "Dritte Berliner Weihnachtsparade": Der Umzug kann nicht wie geplant am heutigen Sonnabend durch die Innenstadt ziehen. Nach dem Polizeipräsidenten und dem Verwaltungsgericht erteilte auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) den Veranstaltern eine Absage. Dieser Umzug sei keine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes und genieße nicht den Schutz des Versammlungsrechts, entschied der 1. Senat des OVG.

Das Marketing-Unternehmen "events und funaction" wollte wie schon in den vergangenen zwei Jahren wieder den Umzug mit etwa 50 Teilnehmergruppen beziehungsweise Fahrzeugen organisieren. Der Polizeipräsident hatte aber wegen der zu befürchtenden Verkehrsbeeinträchtigungen die straßenverkehrsrechtliche Genehmigung verweigert.

Daraufhin hatte das Unternehmen die Parade als Demonstration unter dem Motto "Weihnachten für alle" angemeldet, die "Nächstenliebe und Anteilnahme mit sozial schwachen Mitbürgern zu Weihnachten" demonstrieren sollte. Erneut lehnte der Polizeipräsident es ab, die Veranstaltung als Versammlung anzuerkennen.

Die Richter teilten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren diese Einschätzung. Nach den Erfahrungen in den beiden vergangenen Jahren handele es sich um eine "kommerzielle Werbeaktion mit unterhaltendem Charakter für die Zuschauer, nicht aber um eine Demonstration für Besinnlichkeit". Die vorhandenen karitativen Elemente und das von dem Unternehmen vorgegebene Motto spielten "nur eine ganz untergeordnete Rolle", heißt es in dem Beschluss.

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