zum Hauptinhalt

Berlin: Abschleppkosten: Geparkt - und doch im Verkehr

Im Jahr 2000 sind in Berlin 80 790 Autos abgeschleppt worden, 3500 weniger als im Vorjahr. Neuer "Spitzenreiter" unter den Bezirken ist Mitte.

Im Jahr 2000 sind in Berlin 80 790 Autos abgeschleppt worden, 3500 weniger als im Vorjahr. Neuer "Spitzenreiter" unter den Bezirken ist Mitte. Dort wurden 14 322 Autos auf den Haken genommen, gut 1000 mehr als im Vorjahr. In Charlottenburg, das 1999 mit 13 294 Autos den ersten Platz belegt hatte, sank die Zahl der "Umsetzungen" auf 11 871. In Hellersdorf wurden wieder die wenigsten Wagen abgeschleppt: 253.

Wieso die Zahl gesunken ist, konnte die Polizei nicht sagen, da keine Statistiken über die Gründe des Abschleppens geführt werden. Die Polizei kann deshalb auch nicht einschätzen, wie viele Autos wirkliche Falschparker waren. Denn ein Teil der Umsetzungen wird von Filmfirmen, Bauunternehmen und Speditionen veranlasst, die ein Stück Straße für ihre Arbeit benötigen. Und obwohl die Zahl der abgeschleppten Autos gesunken ist, wird die Zahl der kassierten Gebührenbescheide steigen. Denn das Land Berlin kassiert nun auch bei den Autobesitzern, deren Wagen zum Beispiel einer Filmfirma im Wege waren.

Früher kamen Autofahrer ungeschoren davon, wenn ihr Wagen schon parkte, bevor eine Firma mindestens drei Tage vorher die Halteverbotsschilder aufstellte. Damit hat nun das Verwaltungsgericht Schluss gemacht. Eine Frau aus Charlottenburg wurde verurteilt, die Abschleppgebühren zu zahlen, obwohl sie im Urlaub war und eine Umzugsfirma den Parkplatz ihres Wagens erst nachträglich als Halteverbot gekennzeichnet hatte. Denn auch eine Urlauberin ist Verkehrsteilnehmerin, entschied das Gericht. Verkehrsteilnehmer könnten nicht darauf vertrauen, dass Parken unbegrenzt möglich sei. "Der Klägerin war es zumutbar, Vorsorge zu treffen", heißt es im Urteil. Die Autofahrerin hätte also einen Bekannten oder Verwandten bitten müssen, alle drei Tage nach dem Fahrzeug zu schauen und es gegebenenfalls wegzufahren. Damit ist das Berliner Verwaltungsgericht auf die 1996 vom Bundesverwaltungsgericht vorgegebene Linie eingeschwenkt.

Leichtfertig dürfen Speditionen keine Schilder aufstellen. Sie müssen einen so genannten Beschilderungsplan bei der Polizei einreichen, der eine Skizze mit allen Bäumen, Laternen und schon dort stehenden Verkehrszeichen enthält, sagte Andreas Burczyk vom Speditionsunternehmen Zapf.

Innerhalb von 48 Stunden müsse der zuständige Abschnitt diesen Plan genehmigen oder korrigieren. Erst dann dürfen die Schilder aufgestellt werden. Die weißen Zusatzschilder zum Halteverbot mit zeitlicher Gültigkeit müssten gut lesbar und einheitlich sein, heißt es in der Verkehrsverwaltung. Mit Filzstift auf Blech oder auf Pappe gekritzelte Angaben seien ungültig.

Nicht aber bei Zapf. Das Unternehmen druckt die Schilder selbst und steckt sie in Klarsichthüllen. Bei den dreißig Umzügen pro Tag würden etwa 10 Autos abgeschleppt, bis zu dreitausend pro Jahr, schätzt Burczyk. In den letzten vier Monaten hat er zu 120 Einsprüchen Stellung genommen. Noch nie jedoch musste Zapf das Umsetzen eines Autos selbst bezahlen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false