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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Abteilungsleiter wird Gehalt gekürzt: Sexuelle Belästigung bei der Berliner Staatsanwaltschaft

Fünf Monate lang hat ein Oberstaatsanwalt eine junge Mitarbeiterin sexuell belästigt. Ein Dienstgericht verurteilte ihn nun zu 30 Monaten weniger Gehalt.

Die Staatsanwaltschaft Berlin ist von einem Belästigungsfall erschüttert worden. Ein Oberstaatsanwalt hat eine junge Mitarbeiterin 2021 vier Monate lang sexuell belästigt.

Ein Dienstgericht verurteilte ihn nun: Für 30 Monate werden seine Bezüge – zwischen 5500 und 7660 Euro – um zehn Prozent gekürzt. Zuerst berichtete die „B.Z.“. Die Justizverwaltung, die Disziplinarklage erhoben hatte, forderte eine Strafkürzung für ein halbes Jahr. Das Gericht erhöhte um das Fünffache: Es gehe um eine besonders schwere Pflichtverletzung. Er habe seine Stellung als Vorgesetzter ausgenutzt, um die sexuelle Belästigung systematisch aufrechtzuerhalten. Die Strafe sei nötig für „die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums“.

Der Oberstaatsanwalt leitete eine Abteilung, seine Frau arbeitet in der Verwaltung der Behörde. Seine Vorgesetzten beurteilten ihn als „überdurchschnittlich“, er „übertrifft die Anforderungen erheblich“, überzeuge durch „sein großes Einfühlungsvermögen“, sei eine vorbildliche Führungskraft und habe „einen sehr guten Ruf bei sämtlichen Ermittlungsdiensten und bei den Gerichten“.

Dann stellte er der jungen Mitarbeiterin nach: Sie war befristet beschäftigt, bangte um ihren Job, trug am Ende nur hochgeschlossene Oberteile und keine Röcke mehr. Er schrieb ihr anzügliche E-Mails, wollte über „Kopfkino“ reden: „Hihi, es hat mit Vorlieben und entsprechenden Filmchen zu tun.“

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Er prahlte mit einer Affäre mit einer Referendarin, bei der er „es scharf fand, dass seine Frau nur zwei Zimmer weiter saß“. Er suchte Körperkontakt, als sie nicht ausweichen konnte.

Er sagte: „Ich freue mich schon wieder auf die kurzen Kleidchen.“

Auf dem Stuhl vor ihr spreizte er demonstrativ seine Beine. Dann hielt sie es nicht mehr aus, ließ sich krankschreiben und erzählte einer Staatsanwältin von der Belästigung.

Der Mann wurde zur Generalstaatsanwaltschaft versetzt, seine Abteilung hinterließ er in „sehr schlechter Verfassung“. Auch seine Ehefrau litt – „unter belastenden Reaktionen der eigenen Belegschaft“.

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