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Umweltzone Noenen

© Uwe Steinert

Alte Fahrzeuge: Allein gegen die Umweltzone

Er vermutet, dass die Verwaltung sein Problem aussitzen will. Ein Schöneberger Unternehmer zieht jetzt für seine alten Autos vor Gericht - er möchte Ausnahmegenehmigungen für seine Firmenautos haben - auch auf die Gefahr, dass er baden geht.

Bernd Noenen hat zwei alte Dienstwagen und fällt gerne auf. Insofern kommt ihm die Umweltzone, in der er wohnt und arbeitet, gerade recht: Am 31. Dezember hat er nach eigener Auskunft sein Bezirksamt vor dem Verwaltungsgericht verklagt, damit es die Ausnahmeanträge für seinen Firmenfuhrpark bearbeitet. Das denkt aber gar nicht daran – weil es von Noenen noch Informationen haben will, die der aber nicht herausrücken mag.

Angefangen hat die Sache Anfang September, als Noenen beim Bezirksamt zunächst formlos die Ausnahme beantragte. Eine sollte für das 15 Jahre alte Wohnmobil sein, mit dem die Außendienstler von Noenens Schöneberger Haustechnikfirma durchs Land reisen. Die andere wollte er für den 29 Jahre alten VW-Kübelwagen, den die Firma als Werbefahrzeug nutzt, weil er so schön skurril aussieht.

Das Bezirksamt forderte einen ordnungsgemäßen Ausnahmeantrag, den er am 26. September eingereicht habe. Nur habe er keine Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Firma gemacht, so dass das Amt nicht prüfen konnte, ob ihm ein Ersatzkauf zumutbar wäre. „Am 13. November habe ich dann einen Anruf bekommen, in dem eine Frau vom Amt mich gefragt hat, ob ich ab Januar straffällig werden wolle und meinte, dass meine Firma ja ganz schön marode sein müsse.“ Das fand er frech – und beschränkte die weitere Kommunikation auf zwei schriftliche Aufforderungen, seinen Antrag endlich zu bearbeiten. „Es kam aber nichts“, sagt Noenen. Er vermute, das Bezirksamt wolle das Problem aussitzen „und sich vor einer justiziablen Antwort drücken“. Nun will er ein Exempel statuieren – auch auf die Gefahr hin, dass er baden geht.

Die Version des Bezirksamtes geht so: „Er hat uns nur mitgeteilt, dass er Ausnahmegenehmigungen haben will und uns der Rest nichts angehe“, sagt Stadtrat Oliver Schworck (SPD). „Wir wissen weder die Kennzeichen noch die Zahl der Fahrzeuge, um die es geht.“ Zuletzt habe man Noenen am 18.Dezember informiert, dass er so wohl keine Genehmigung bekommen werde – als freundliche, weil gebührenfreie Geste. Eine formale Ablehnung hätte Noenen bezahlen müssen.

Die in Berlin relativ hohen Gebühren will Noenen vor Gericht gleich mit zur Sprache bringen. Die Frage ist nur, ob er Gelegenheit dazu bekommt: „Sehr zweifelhaft“, findet der Rechtsanwalt Klaus- Martin Groth den Plan. Groth hat im Auftrag von Wirtschaftsverbänden geprüft, wie die Umweltzone juristisch angreifbar ist. Ralf Wittkowski, Klubsyndikus des ADAC, bestätigt: „Das ist der falsche Weg.“ Das Gesetz enthalte ja die Chance auf Ausnahmen – aber eben auch die notwendigen Voraussetzungen. Außerdem könne man die Verwaltung allgemein erst nach drei Monaten auf Untätigkeit verklagen. Da die Ämter bei vollständig ausgefüllten Anträgen normalerweise schneller sind und bis Ende Januar ohnehin niemand bestraft wird, hat Noenen vorerst nichts zu befürchten.

Für den Fall seines Scheiterns habe er schon beschlossen, den Kilometer zwischen Firma und Umweltzonengrenze einfach auf Dauer ohne Plakette zu riskieren. Und im Mai erledigt sich wenigstens ein Problem von selbst: Dann wird der VW 30 Jahre alt – und bekommt als Oldtimer automatisch einen Freifahrtschein.

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