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Von Tag zu Tag: An der Stange

Johannes Schneider sieht im Spargel nur bedingt ein schützenswertes Gut.

Nein, schutzbedürftig sieht er nicht aus. Wie er so daliegt, der erste Spargel der Saison – man möchte ihn schälen, kochen, reinbeißen. Ihn schützen, die Stangen gar vor dem Zubiss verschonen – das kommt bei diesem Anblick nicht in den Sinn. Zu Recht: Unter Artenschutz muss das omnipräsente Zuchtgemüse wahrlich nicht gestellt werden.

Nun ist vom Schutz, den der Beelitzer Spargelverein für sein Produkt einfordert, natürlich nicht die einzelne Stange betroffen. Vielmehr soll die ganze Gruppe noch stärker geschützt werden. Wie Champagner, Parmesan oder Kölsch soll auch der Beelitzer Spargel eine „geografisch geschützte Marke“ werden.

Auch das wirft indes Fragen auf: Abgesehen davon, dass bewusste Konsumenten eh beim Händler aus der Region kaufen, krankt der Spargelschutzgedanke an einer weiteren Stelle: Dass Parmesan und Champagner so erfolgreich sind, liegt auch daran, dass sie vielfach besser schmecken als Grana Padano und Sekt. Eine Schutzverordnung allein macht noch keinen besseren Spargel. An der Stange gilt: Zart schlägt holzig, mild schlägt bitter. Wer das beherzigt, darf sich den Spargelhungrigen getrost schutzlos ausliefern (Seite 17).

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