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Eine Blumenhändlerin zahlt, je nach Kassenlage mal 50, mal 100 Euro an einen „Helfer“.

© Getty Images/iStockphoto

Anfrage der SPD: Hohe Dunkelziffer bei Schutzgelderpressung in Berlin

Die registrierten Fälle von Schutzgelderpressung in Berlin sinken binnen Jahresfrist von 13 auf neun. Doch die angezeigten Fällen sagen wenig über die tatsächliche Lage aus.

Die Polizei hat 2017 weniger Fälle von Schutzgelderpressung registriert als 2016. Dies geht aus einer Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Tom Schreiber hervor. Anlass der Anfrage waren auch Tagesspiegel-Recherchen, wonach kleine Gewerbetreibende in Berlin routiniert erpresst wurden – allerdings ohne, dass sie die Fälle angezeigt hätten. Laut Innenverwaltung sank die Zahl der bei der Polizei registrierten Fälle von 13 im Jahr 2016 auf neun in 2017. Schutzgelderpressung ist kein eigener Straftatbestand. Meist werden bestimmte Fälle von Nötigung und räuberischer Erpressung darunter zusammengefasst. Allerdings sagen angezeigte Fälle wenig über die tatsächliche Lage aus.

Die Aussagebereitschaft von Betroffenen sei „deliktsfeldspezifisch gering ausgeprägt“, heißt es denn auch in der Antwort, und weiter: „Das Kriminalitätsfeld ,Schutzgelderpressung‘ wird derzeit nicht als eigenständiges Phänomen Organisierter Kriminalität betrachtet. Vielmehr handelt es sich um eine Begleiterscheinung organisiert-krimineller Strukturen in übergreifenden Kriminalitätsfeldern. Eine erfolgreiche Bekämpfung von Schutzgelderpressungen in Berlin ist grundsätzlich nur über eine nachhaltige und effektive Bekämpfung organisiert-krimineller Strukturen und eine Vernetzung aller beteiligten Dienststellen zu erreichen.“ Schreiber sagte dazu, die niedrigen offiziellen Fallzahlen seien „ein Beleg dafür, dass die zuständige Polizeibehörde kaum und deutlich unzureichend Kenntnisse zum Thema Schutzgelderpressung in Berlin hat“.

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