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Anzeigen gegen Radfahrer in Berlin: Kontrolle – mal gründlich, mal gar nicht
Nur wenige Radwege müssen tatsächlich benutzt werden – Verstöße werden trotzdem kontrolliert. Dabei gibt es von Bezirk zu Bezirk große Unterschiede.
Von Stefan Jacobs
Stand:
Kaum eine Vorschrift aus der Straßenverkehrsordnung ist so chronisch konfliktträchtig wie die Radwegbenutzungspflicht. 1934 wurde sie eingeführt, 1998 deutlich gelockert und seitdem durch Gerichtsurteile weiter eingeschränkt. Im Wesentlichen gilt jetzt: Nur wo der Radweg mit dem blau-weißen Symbol – entweder solo oder als kombinierter Geh- und Radweg – beschildert ist, muss er benutzt werden. Und das auch nur, sofern er überhaupt benutzbar ist, also weder zugeparkt noch vereist oder mit Laubhaufen oder Mülltonnen dekoriert.
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