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Einsatzkräfte der Polizei stehen in der Silvesternacht zwischen brennendem Feuerwerk in Neukölln. (Archivbild)

© dpa/Julius Schreiner

Auch Neukölln schränkt das Böllern ein : Bis zu 50.000 Euro Buße für verfrühtes Knallern

Einige Bezirke haben entsprechende Regelungen bereits erlassen, jetzt zieht Neukölln nach: Böllern zum Jahreswechsel wird eingeschränkt. Es droht ein hohes Bußgeld.

Stand:

In Neukölln ist privates Böllern zum Jahreswechsel nur zwischen dem 31. Dezember ab 18 Uhr und dem Neujahrsmorgen um 7 Uhr erlaubt. Das teilte das Bezirksamt am Mittwoch, drei Wochen vor Silvester, mit. Damit folgt Neukölln auf verschiedene andere Bezirke, die entsprechende Allgemeinverfügungen bereits erlassen haben.

Das Verbot bezieht sich nicht auf sämtliche Feuerwerkskörper, sondern lediglich auf solche mit „ausschließlicher Knallwirkung“, sprich: Böller. Wer außerhalb der genannten Zeiten Böller zündet, riskiert eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

In den Tagen vor Silvester ist privates Feuerwerk ohnehin nicht erlaubt. Am 31. Dezember selbst schon, doch viele Gemeinden und Bezirke erlauben Böller erst ab 18 Uhr.

In Berlin hatten die Ordnungsämter von Reinickendorf, Pankow und Marzahn-Hellersdorf in der vergangenen Woche eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Zuletzt hatte am Montag Friedrichshain-Kreuzberg reagiert.

Das Verbot diene „dem Schutz der öffentlichen Sicherheit, insbesondere in Bezug auf die Vermeidung von Bränden, Verletzungen und anderen Gefahren“, teilte das Bezirksamt Neukölln mit. Menschen unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich keine Böller zünden.

Silvester 2024 hat es im Vergleich zum Vorjahr deutlich mehr Sachbeschädigungen gegeben, solche durch Feuer wurden mehr als dreimal so häufig erfasst wie noch 2023. (Tsp)

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