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Aus Sorge vor der AfD: Schwarz-Rot will Berlins Verfassungsgericht schützen
Damit Berlin erspart bleibt, was Thüringen erleben musste, will die Koalition Schutzmechanismen vereinbaren. Wie die aussehen, ist unklar.
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CDU und SPD ringen um einen gemeinsamen Kurs in der Frage, wie der Verfassungsgerichtshof vor dem Einfluss extremistischer Kräfte geschützt werden kann. „Es ist an der Zeit, diese offene Flanke zu schließen“, sagte Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) am Montag im Abgeordnetenhaus.
Sie bezog sich dabei auf die bislang fehlende verfassungsrechtliche Regelung zur Amtszeit von Richtern und zur Bindungskraft von Entscheidungen des Verfassungsgerichts. Die Stellung des Gerichtshofs sei in der Landesverfassung noch nicht ausreichend abgesichert, sagte Badenberg und plädierte für eine „behutsame Weiterentwicklung des Bewährten“.
Parlamentspräsidentin Cornelia Seibeld (CDU) warnte davor, Instrumente des Minderheitenschutzes wie die sogenannte Sperrminorität aus Sorge vor der AfD aushöhlen. Seibeld sprach sich dagegen aus, „in einer aktuellen Sorge Dinge zu ändern, die in 75 Jahren gut getragen haben.“
Bereits am Freitag hatte Jan Lehmann, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, eine Verfassungsänderung vorgeschlagen, um sich gegen „staatsfeindliche Kräfte“ zu wappnen. Der SPD-Vorstoß sieht vor, Verfassungsrichter notfalls mit einfacher Mehrheit in einer „Verfassungssynode“ zu wählen, wenn es mit der aktuell benötigten Zwei-Drittel-Mehrheit im Abgeordnetenhaus nicht klappt. Badenberg kommentierte den Vorschlag des Koalitionspartners nicht.
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