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Die Feuerwehr mit Blaulicht auf einem Weg zum Einsatz.

© IMAGO/Sabine Gudath

Ausnahmezustand bei der Berliner Feuerwehr: Jetzt greifen die neuen Ausnahmen für Retter

Beim Berliner Rettungsdienst kommt es wieder zum Ausnahmezustand, Erinnerungen an das Krisenjahr 2022 werden wach. Neue Vorgaben, welches Personal im Einsatz ist, sollen helfen.

Der Ausnahmezustand bei der Berliner Feuerwehr ist zurück. Zwar ging es im Januar und Februar glatt beim Rettungsdienst, doch im März ist mehrfach der Ausnahmezustand ausgerufen worden. Allein am vergangenen Donnerstag drei Mal, mehr als 20 Mal in diesem Jahr.

Berlins designierter Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) kündigte bei der Vorstellung des schwarz-roten Koalitionsvertrags am Montag erneut an, Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte sollten besser ausgestattet werden und mehr Wertschätzung erfahren.

Schon jetzt kann bei der Berliner Feuerwehr jedoch eine Neuregelung greifen, um von den Vorschriften zum nötigen Personal für Rettungswagen abzuweichen. Weil in den Osterferien zahlreiche Mitarbeiter im Urlaub sind, wird bei der Feuerwehr bereits in dieser Woche erwogen, die neuen Ausnahmeregeln zu nutzen. Demnach könnten Notfallsanitäter, von denen es zu wenige gibt und die die medizinisch bestqualifizierten Mitarbeiter nach Notärzten sind, von einigen Rettungswagen und Notarztwagen abgezogen werden.

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Stattdessen könnten Rettungssanitäter mit Berufserfahrung als „Medizinisch Verantwortliche Einsatzkräfte“ in Rettungswagen eingesetzt werden. Das soll in der ersten Stufe der Fall sein, wenn zehn Prozent der Retter ausfallen. Diese Rettungswagen sollen sich um die weniger schlimmen Notfälle und rund 25 Prozent der Einsätze kümmern.

Die Feuerwehr will damit sicherstellen, dass für schwere Fälle genügend Notfallsanitäter im Einsatz sind. In der zweiten Stufe, wenn mit einem Personalminus von 20 Prozent gerechnet wird, sollen Rettungssanitäter mit Zusatzqualifikation auch Notarztwagen fahren. „Es ist besser, dass in einer Notlage überhaupt jemand kommt“, sagte Lars Wieg, Landeschef der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG).

Schleppende Umsetzung

Im Januar war das Rettungsdienstgesetz eigens geändert worden. Nachdem sich die Lage beim Rettungsdienst 2022 zugespitzt hatte, setze die SPD die Novelle in der alten Koalition durch. Doch erst Ende Februar trat die sogenannte Abweichungsverordnung in Kraft. Und erst Ende vergangener Woche wurden die Feuerwachen informiert.

Die Retter selbst sind offenbar noch unvorbereitet, obwohl mit vermehrten Ausnahmezuständen gerechnet wird. „Was wir erwarten dürfen, ist, dass zur Umsetzung notwendige Vorbereitungen getroffen wurden. Doch die Tatsachen sind ernüchternd“, sagte Wieg. Die Mitarbeiter wüssten „weder, was sie erwartet noch, was sie zu verantworten haben“.

Weitere Belastungen befürchtet die Gewerkschaft durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Die hatte Ende Januar die Vermittlung von Krankentransporten für Patienten eingestellt – wegen „der hohen Belastungssituation“.

In der Feuerwehr war deshalb befürchtet worden, dass der ohnehin überlastete Rettungsdienst einspringen muss, obwohl es sich nicht um Notfälle handelt. Tatsächlich kam es anders: Laut DFeuG bekommt die Feuerwehr jetzt nicht Krankentransporte aufgehalst, sondern Patienten würden schneller zu Notfällen deklariert. Die Zahl dieser Einsätze habe sich im Februar im Vergleich zum Vorjahresmonat verdoppelt.

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