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Qualm in der Kneipe: Bald neue Regeln für Raucherkneipen

Die rot-rote Koalition will in den kommenden Wochen die letzten Grauzonen beim Nichtraucherschutz in Kneipen beseitigen. Streit gibt es noch um die Größe der Lokale.

In den vergangenen Monaten haben die Mitglieder des Abgeordnetenhaus an einer neuen Fassung des Nichtraucherschutzgesetzes gearbeitet. Darin soll geklärt werden, wie genau jene Kleinstkneipen definiert werden, die laut Bundesverfassungsgericht ihren Gästen weiterhin das Rauchen genehmigen dürfen. Nun hoffen SPD und Linke, beim Treffen der Fraktionsgeschäftsführer diese Woche sowie bei einer Klausurtagung von Senat und Koalitionsfraktionen in zwei Wochen die letzten Unstimmigkeiten zu beseitigen, wie Vertreter beider Fraktionen am Dienstag sagten.

Nach Auskunft der Gesundheitspolitiker Wolfgang Albers (Linke) und Stefanie Winde (SPD) geht es nur noch um letzte technische Details und Formulierungen, die möglichen weiteren juristischen Einsprüchen standhalten können. So ist noch nicht geklärt, wie die Größe der Raucherkneipen exakt bemessen wird, die maximal 75 Quadratmeter groß sein dürfen. Während die SPD eine Vermessung der mit Tischen und Stühlen bestandenen Fläche bevorzugt, will die Linke von Wand zu Wand messen lassen, sagt Albers. Auch sind sich die Koalitionspartner noch nicht einig, ob nur in inhabergeführten Kneipen geraucht werden darf oder auch in Kneipen mit Beschäftigten, wie es die SPD will. (lvt)

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