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S-Bahn: Beförderungsverbot für Straftäter
Wer Züge oder Bahnhöfe der Berliner S-Bahn beschädigt und dabei erwischt wird, soll künftig laufen müssen oder mit dem Fahrrad fahren. Die S-Bahn kündigte am Freitag Beförderungsverbote gegenüber Straftätern an.
Stand:
Ein Sprecher des Unternehmens teilte mit, es würden in Zukunft konsequente Beförderungsverbote gegenüber Straftätern ausgesprochen, die Schäden in Zügen oder auf Bahnhöfen verursachten. Bisher hat die S-Bahn diese Beförderungsverbote nur gegenüber Straftätern durchgesetzt, die im Bereich des S-Bahn-Netzes andere Personen angegriffen hatten.
Die S-Bahn wolle gemeinsam mit Landes- und Bundespolizei Schulungen durchführen, um ihre Mitarbeiter besser gegen Straftäter zu wappnen. Bundes- und Landespolizei begrüßen demnach, dass die S-Bahn Berlin von den Beförderungsbedingungen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg Gebrauch machen will, um die Kriminalität im Nahverkehr zu bekämpfen. (jar)
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