zum Hauptinhalt
Hans-Christoph Berndt, Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag von Brandenburg.

© dpa/Sebastian Gollnow

Beratung nächste Woche sollte verhindert werden: AfD-Eilantrag zur Haushalts-Notlage in Brandenburg scheitert

Das Brandenburger Verfassungsgericht sah keine Gründe, die Erklärung einer erneuten Haushalts-Notlage für 2024 zu verhindern. Nach Sicht der AfD soillte das frühestens im Januar passieren.

Die AfD kann die in der kommenden Woche geplante Beratung und Erklärung einer erneuten Haushalts-Notlage für 2024 im Brandenburger Landtag nicht verhindern. Der Eilantrag beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg wurde abgelehnt, teilte dieses am Freitagabend mit.

„Das Verfassungsgericht sah nach summarischer Prüfung keine überwiegenden Interessen der Antragsteller, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung dringend gebieten würden“, heißt es in einer Mitteilung.

Nach Ansicht der AfD-Fraktion sollte das Gericht eine Anhörung und eine Beschlussempfehlung im Haushaltsausschuss zur Notlagen-Erklärung noch in diesem Jahr untersagen. Eine Beschlussfassung im Landtag hätte es frühestens Ende Januar geben sollen.

„Wir nehmen nicht hin, dass durch den Landtag im Hauruck-Verfahren eine Notlage erklärt werden soll und dabei die parlamentarischen Beratungsrechte und -pflichten missachtet werden“, sagte AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt dazu vor der Gerichtsentscheidung von Freitagabend.

Er hatte darauf verwiesen, dass das Bundesverfassungsgericht auch wegen mangelnder Zeit für die Beratungen eine Beschlussfassung über das Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung vor der Sommerpause untersagt hatte. „Was in Berlin verfassungswidrig ist, ist es auch in Potsdam“, meinte Berndt. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false