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Berlin bereitet schärfere Regeln vor: Anbieter von Leihrädern und E-Tretrollern sollen bald Gebühren zahlen
Die Verkehrssenatorin will das Geschäft mit den Leihfahrzeugen in der Innenstadt per Gesetz regeln. Davon sollen auch die Außenbezirke profitieren.
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E-Tretroller, die zu Stolperfallen werden, Miet-Scooter, die Bürgersteige blockieren, Leihräder, die in Grünanlagen verenden. Der Segen moderner Sharing-Mobilität ist vielerorts zum Fluch geworden. Was man dagegen tun kann, wird schon länger diskutiert. Jetzt hat Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) einen Referentenentwurf zur Änderung des Berliner Straßengesetzes vorgelegt, der das Angebot nun regulieren soll.
Im Kern geht es darum, das Aufstellen von Leihrädern oder Tretrollern einer Genehmigungspflicht zu unterwerfen. Wer seine Leihfahrzeuge auf den Gehweg oder auf öffentlichen Parkplätzen abstellen möchte, braucht eine Sondernutzungserlaubnis des betreffenden Bezirks und muss dafür bezahlen. Betroffen wären davon auch Carsharinganbieter, die ihre Autos am Straßenrand abstellen. Bisher gab es nur das Verbot, E-Tretroller auf bestimmten Plätzen oder in Parks abzustellen.
Generell möchte die Verwaltung das Angebot besser steuern und begrenzen. 2019 habe sich die Zahl der Carsharing-Autos und -Transporter im öffentlichen Straßenraum auf 6000 erhöht, eine Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr, heißt es in der Begründung des Entwurfs.
Im Januar 2020 seien fünf Anbieter von E-Tretrollern und -Scootern mit insgesamt 16.000 Fahrzeugen in Berlin aktiv gewesen, darüber hinaus sieben Anbieter von 14.000 Leihfahrrädern.
Verwaltung kann Lizenzen ausschreiben
Die Carsharing-Flotte belege in der Innenstadt inzwischen bis zu 15 Prozent der öffentlichen Parkplätze. Für bestimmte Straßen oder Plätze, die eine Überangebot an Mietfahrzeugen aufweisen, kann die Verwaltung eine Ausschreibung veranstalten und diese an bestimmte Kriterien knüpfen.

© Rolf Vennenbernd/dpa
Denkbar wäre, dass die Anbieter nicht nur die Zahl ihrer Leihfahrzeuge limitieren, sondern sich auch verpflichten, nur noch feste Abstellflächen zu nutzen und einen bestimmten Anteil der Flotte in Außenbezirken zu platzieren, die bislang von den meisten Sharingdiensten als nicht profitabel übergangen wurden. Ob sich die Anbieter darauf einlassen, ist jedoch unklar. Die Lizenzen sollen nur für eine begrenzte Zeit erteilt und bei Nichteinhalten der Vereinbarung widerrufen werden können.
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Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Harald Moritz, ist zufrieden mit dem Entwurf, der ja in Form von Ausführungsverordnungen später noch präzisiert werde. "Das Anbieten von Fahrzeugen ist eine gewerbliche Tätigkeit, daher ist das eine Sondernutzung der Straße und muss entsprechend genehmigt werden." Wie hoch die Gebühren sein werden, darüber sei noch zu reden.
Anbieter Lime lehnt den Entwurf ab
Der Anbieter Lime lehnt den Entwurf dagegen ab. "Berlin ist auf dem Weg Innovationen zu verhindern und Anbieter zu verprellen", sagt Geschäftsführer Jashar Seyfi. "Wir bemängeln, dass aktuell die Sanktionierung der Anbieter im Vordergrund steht und sich der Senat die Möglichkeit ins Gesetz schreibt, Anbieter per Ausschreibung auszuschließen - gegebenenfalls per Los." Wenn die Flotte der Leihfahrzeuge begrenzt werde, sinke die wirtschaftliche Attraktivität den Service auch in den Randbezirken anzubieten.
Wegen Corona sei die Flotte der Leihräder und E-Scooter inzwischen deutlich geschrumpft. Auch die Zahl der Anbieter sei durch Übernahmen zurückgegangen.
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