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Berlin-Wahl 2026: Grünen-Landesvorsitzender Ghirmai will ins Abgeordnetenhaus
Grünen-Landeschef Philmon Ghirmai will 2026 ins Abgeordnetenhaus ziehen – Co-Chefin Nina Stahr setzt weiter auf die Parteiarbeit. Beide treten im November erneut für die Doppelspitze an.
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Berlins Grünen-Landesvorsitzender Philmon Ghirmai will ins Abgeordnetenhaus. „Ich bewerbe mich in Neukölln für einen Wahlkreis und werde im kommenden Jahr auch auf dem Listenplatz 6 kandidieren“, sagte der 41-Jährige der Deutschen Presse-Agentur. „Seit vier Jahren setze ich mich als Landesvorsitzender der Berliner Grünen dafür ein, dass unsere Stadt sozial gerechter, bezahlbar und klimafreundlicher wird. Dies würde ich nun ab der nächsten Wahl gerne aus dem Abgeordnetenhaus heraus tun“, fügte er hinzu.
Die Co-Landesvorsitzende Nina Stahr hingegen zieht es bei der Wahl am 20. September 2026 nicht ins Landesparlament. „Ich möchte mich dort einsetzen, wo ich für die Menschen in Berlin am meisten bewirken kann“, sagte die 43-Jährige. „Es braucht Bündnis 90/Die Grünen, um die schwarz-rote Rückschrittskoalition abzulösen und Berlin in den nächsten Jahren gerecht, nachhaltig und weltoffen zu gestalten. Deshalb ist mein Platz gerade in der Partei.“ Nach zuletzt „ruckeligen Zeiten“ brauche die Partei in den kommenden Jahren eine gewisse Kontinuität.
Erneute Kandidatur für Landesvorsitz
Der Parteilinke Ghirmai und die Reala Stahr hatten erst am vergangenen Wochenende angekündigt, dass sie beim Parteitag am 22. November erneut für die Grünen-Doppelspitze kandidieren. Das Duo führt den Landesverband seit Dezember 2023 gemeinsam. Stahr löste damals Susanne Mertens ab, die seit 2021 die Doppelspitze mit Ghirmai bildete. Stahr wiederum amtierte bereits von 2016 bis 2021 zusammen mit Werner Graf als Parteichefin.
Graf, der inzwischen Fraktionschef ist, soll beim Parteitag im November als Grünen-Spitzenkandidat für die Wahl zum Abgeordnetenhaus 2026 gekürt werden. Sollte Ghirmai in das Abgeordnetenhaus einziehen, müsste er den Grünen-Landesvorsitz voraussichtlich aufgeben. Grund: Die Parteisatzung schreibt eine Trennung von Amt und Mandat vor. (dpa)
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