zum Hauptinhalt
Photovoltaikanlage auf dem Dach des Jakob-Kaiser-Hauses . Im Hintergrund der Reichstag. Künftig soll ein Drittel der Berliner Dächer mit Solarzellen bedeckt sein.

© imago/photothek

Berlin will 25 Prozent Strom aus Sonnenergie: Solarzellen bei Neubauten ab 2023 Pflicht

Die rot-rot-grüne Koalition macht Solarzellen ab 2023 zur Pflicht. Sonnenstromproduktion soll sich vervierzigfachen. Solarmuffeln drohen hohe Bußgelder.

30 Prozent der neuen Berliner Dachflächen sollen künftig mit Solarzellen bedeckt sein. Bei Neu- und Umbauten von Dächern soll dafür ab 2023 eine Installationspflicht für Photovoltaikanlagen in Kraft treten. Darauf hat sich der Wirtschaftsausschuss am Montag in einer Sondersitzung geeinigt. Das neue "Solargesetz Berlin" soll nun Mitte Juni im Parlament verabschiedet werden.

Die Fachpolitiker der rot-rot-grünen Koalition hatten zuvor noch einige Änderungen an dem Gesetz, das schon im März im Senat beschlossen worden war, vorgenommen. Das Ziel, die Berliner Stromversorgung zu 25 Prozent aus Sonnenenergie zu gewinnen, soll nun nicht mehr erst 2050 erreicht werden, sondern "so schnell wie möglich".

Außerdem sollen zusätzliche Förderprogramme für den Bau von Solaranlagen aufgelegt werden, auch für Fälle, in denen Sonnenzellen auf älteren Dächern installiert werden sollen.

Für kleinere Wohngebäude wurden nun Ausnahmen von der 30-Prozent-Regel in das Gesetz verhandelt: Bei Gebäuden mit zwei Wohnungen genügen zwei Kilowatt Produktion, bei maximal fünf Wohnungen reichen drei Kilowatt, bei maximal zehn Wohnungen müssen es mindestens sechs Kilowatt sein.

[Sie wollen mehr aus Ihrem Berliner Kiez lesen? Hier gibt es die Tagesspiegel-Newsletter für jeden Bezirk: leute.tagesspiegel.de]

Außerdem wurden die Bußgeldregeln gegenüber dem ursprünglichen Entwurf angepasst: Statt bis zu 10.000 Euro Strafe bei Verstößen kostet eine solche Ordnungswidrigkeit bei Ein- oder Zwei-Familienhäusern nun maximal 5000 Euro. Für Mehrfamilienhäuser wurde die Maximalstrafe auf bis zu 25.000 Euro erhöht, bei Nicht-Wohngebäuden können bis zu 50.000 Euro fällig werden.

Ausnahmemöglichkeiten von der Verpflichtung sind in dem Gesetz ebenfalls vorgesehen, sofern eine Photovoltaik-Anlage aus Gründen des Denkmalschutzes, der Statik oder der Ausrichtung des Daches nicht möglich sei. Eine Umlage der Installationskosten auf die Mieter wäre laut des Gesetzes nur möglich, wenn der Solarstrom auch durch die Mieter genutzt werde.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Die rot-rot-grüne Koalition verspricht sich durch das Gesetz einen großen Schritt in Richtung Klimaneutralität. Bislang werden nur 0,7 Prozent des Berliner Stromverbrauchs durch Photovoltaik erzeugt. Die Produktion soll, um das 25.Prozent-Ziel zu erreichen, von 106 Megawatt auf 4.400 Megawatt gesteigert werden.

Nach Tagesspiegel-Informationen gibt es zurzeit noch Uneinigkeit darüber, wie mit öffentlichen Gebäuden umgegangen werden soll. Eine Solarpflicht im Rahmen der Schulbauoffensive sollte am Montag ursprünglich mit dem neuen Energiewendegesetz beschlossen werden. Die SPD-geführte Finanzverwaltung soll aber vor zu hohen Kosten gewarnt haben. Bis Donnerstag, wenn der Umweltausschuss regulär tagt, wollen sich die Koalitionäre noch einigen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false