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Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche nach §219a hat bereits zu zahlreichen Demonstrationen geführt.

© imago/Christian Ditsch

Abtreibungsparagraph 219a: Berliner Ärzte für Schwangerschaftsabbrüche bald online gelistet

Eine Liste mit rund 205 Ärztinnen und Ärzten soll demnächst auf der Website der Gesundheitsverwaltung abrufbar sein. Für die Grünen hat das auch taktische Gründe.

Von Markus Lücker

Auf der Website der Gesundheitsverwaltung soll zukünftig ein Großteil der Ärztinnen und Ärzte aufgelistet werden, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Laut Anja Kofbinger (Grüne) will der Senat eine Übergangslösung schaffen, solange das Werben für Abtreibungen nach Paragraph 219a als strafbar gilt: „Es eine schlechte Alternative zur Abschaffung des Paragraphen, aber es ist eine temporäre Alternative.“

Es gehe mit der Liste um eine Entkriminalisierung der Behandelnden. Wenn die Verwaltungen die Ärzte auflisten, müssten diese es nicht selber machen. Ihr Ziel: Paragraph 219a durch solche kleinen Schritte nach und nach überflüssig machen – „wie bei einer Pflanze, der man das Wasser entzieht, bis sie abknickt“. Für die Onlineinfo greift die Gesundheitsverwaltung auf eine bestehende Liste der 205 registrierten Ärzte zurück, die einen Abbruch anbieten.

Diese Info für Frauen war nur über Beratungsstellen zugänglich. Der vorhergehende Besuch einer solchen Beratungsstelle ist verpflichtend für die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs. Den Ärzten steht die Option offen, nicht online zu erscheinen. Dies kann der Fall sein, wenn sie Anfeindungen durch Abtreibungsgegner befürchten.

Katrin Vogel, CDU-Sprecherin für Gleichstellung im Gesundheitsausschuss, will mit der Partei klären, ob die Liste gegen das Werbeverbot nach 219a verstoßen könnte „aber die werden sich schon abgesichert haben“. Berlin ist das zweite Bundesland nach Hamburg, das eine solche Onlineauflistung zur Verfügung stellt. Dort weichen jedoch die Landesgesetze ab.

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