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In Berlin bleibt der Besitz von bis zu 15 Gramm Cannabis in der Regel straffrei. In anderen Bundesländern sind die Regeln strenger.

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Drogenpolitik: Berliner CDU will Kiffer härter verfolgen

Die Berliner Union erwägt, die straffreie Cannabis-Menge von derzeit 15 Gramm auf sechs Gramm zu senken. Doch damit steht sie in der Landespolitik alleine da.

Von Sabine Beikler

Beim Konsum von Cannabis-Produkten liegt Berlin im Vergleich zu anderen Bundesländern an der Spitze. Bei einer Befragung unter Schülern der neunten und zehnten Klassen hätten 29 Prozent angegeben, dass sie schon Erfahrungen mit Cannabis gemacht hätten, sagte die Landesdrogenbeauftragte Christine Köhler-Azara. Zwar sei die Zahl der jugendlichen Kiffer „leicht rückläufig“, sagt Köhler-Azara. Doch gebe es erhebliche gesundheitliche Risiken durch den Konsum. Bei einer Expertenanhörung am Dienstag sprach sich Köhler-Azara dafür aus, den strafverfolgungsfreien Grenzwert von derzeit 15 Gramm Cannabis herabzusenken. Die CDU erwägt eine Absenkung auf den Grenzwert von sechs Gramm – und steht damit in der Landespolitik allein da. SPD, Grüne, Linke und Piraten wollen an der bisherigen Regelung festhalten.

Justizsenator Thomas Heilmann und Innensenator Frank Henkel (beide CDU) hatten zur Anhörung eingeladen. „Ergebnisoffen“ wolle man über eine Senkung der Eigenbedarfsgrenze von 15 Gramm diskutieren, betonte Heilmann. Der CDUPolitiker begründete seine Überlegungen mit bundesgesetzlichen Vorgaben. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1994 in seiner „Cannabis-Entscheidung“ eine einheitliche Einstellungspraxis in den Ländern gefordert. 2007 hatte sich auch der Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz dafür ausgesprochen. Nach wie vor sind die Grenzwerte in den Ländern unterschiedlich. Während in Bayern, Schleswig-Holstein oder Brandenburg der Besitz von sechs Gramm Cannabis in der Regel straffrei bleibt, haben Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ihre Eigenbedarfsgrenzen wieder von sechs auf zehn erhöht.

Nach Auskunft von Harald Chybiak vom Landeskriminalamt gab es im vergangenen Jahr 6500 Fälle, die unter das Betäubungsmittelgesetz fielen. 74 Prozent der Sachverhalte, die mit Cannabis zu tun hatten, seien eingestellt worden. Chybiak und Oberstaatsanwalt Ralf Rother bekundeten beide ihr Interesse an einer einheitlichen Regelung der Grenzwerte.

Georg Plüür, Jugendrichter am Amtsgericht Tiergarten, sprach sich für eine Herabsetzung der Eigenbedarfsgrenze auf sechs Gramm aus. Fast jeder straffällig gewordene Jugendliche habe ein Leben mit Cannabiskonsum geführt. Eine bundeseinheitliche Regelung sei wünschenswert, betonte Andreas Gantner vom Therapieladen e.V. Aufgrund des rückläufigen Konsums und der gut besuchten Hilfsangebote sei eine Herabsenkung des Grenzwertes für Berlin nicht zu begründen. Auch die SPD lehnt eine Absenkung der Grenzen ab. Die Vorschrift zur Straffreiheit bis 15 Gramm gelte noch bis Mitte 2015. Daran werde nicht gerüttelt, sagte Rechtspolitiker Sven Kohlmeier.

2005 beschloss der Senat, den Besitz von maximal zehn Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch straffrei zu lassen. Bei bis zu 15 Gramm kann „in der Regel“ auch von einer Strafverfolgung abgesehen werden. Von dieser Regelung ist Drogenbesitz zwischen zehn und 15 Gramm in Schulen oder in der Nähe von Kindereinrichtungen wie Spielplätzen ausgenommen.

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