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Innenaufnahme des Berliner Kammergerichts am Kleistpark.

© Ole Spata/dpa

Berliner Kammergericht: Haftstrafe für Unterstützer des IS

Hamdija J. soll im Netz Propaganda über den „Islamischer Staat" verbreitet haben. Das Gericht hat nun eine Haftstraße verhängt - ohne Bewährung.

Für einen 41-Jährigen führten drastische Veröffentlichungen im Internet zu einer Gefängnisstrafe: Das Kammergericht sprach Hamdija J. des Werbens um Mitglieder für die Terrormiliz „Islamischer Staat“, der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen eines verbotenen Vereins schuldig. Die Richter verhängten am Dienstag eine Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten Haft, nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Bosnier hatte in einem Video Islamisten verherrlicht, die im syrischen Bürgerkrieg zum IS übergelaufen waren. Er habe die IS-Fahne gezeigt sowie bei Facebook die vermeintliche Untätigkeit der Gemeinschaft der Muslime angeprangert und dazu aufgefordert, sich dem IS anzuschließen. Zudem soll er Juden und Kurden verunglimpft haben.

Hamdija J. kam 1992 nach Deutschland. Nachdem ein Antrag auf Asyl abgelehnt wurde, reiste der Bosnier aus, kam aber 2002 wieder. Da er mit einer deutschen Frau ein Kind hat, darf er in der Bundesrepublik bleiben. Er lebt von Sozialleistungen. Im Prozess ging es um Veröffentlichungen in den Jahren 2017 und 2018. Der vorbestrafte J. hatte ein Teilgeständnis abgelegt.

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