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Ein Polizist stoppt am 18.09.2014 in Berlin auf der Autobahn 100 unweit der Aus- und Einfahrt Beusselstraße mit seiner Kelle einen Pkw. Beim bundesweiten Blitzer-Marathon geht die Polizei in der Hauptstadt an verschiedenen Kontrollstellen gegen Raser vor. Foto: Paul Zinken/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

© DPA

Mit Vollgas gegen Raserei: Berliner Polizei kämpft mit Sonderkontrollen gegen illegale Autorennen

Die Raserei wird immer extremer. Die Berliner Polizei reagiert mit Sonderkontrollen – und die Justiz kann teils erstaunliche Beweismittel nutzen.

Die Rekorde der Raser werden kurzlebiger: Nachdem die Polizei im vergangenen Jahr auf der Stadtautobahn einen Autofahrer mit Tempo 208 – und damit als ersten mit mehr als 200 Kilometern pro Stunde – geblitzt hatte, wurde ein anderer auf dem Wedding-Zubringer kürzlich mit Tempo 233 erwischt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass auch dieser Rekord fällt, ist gerade höher als sonst: Noch bis nächsten Sonntag will sich die Polizei mit großem Einsatz an bekannten Raserstrecken auf die Lauer legen – vor allem mit Zivilfahrzeugen und Videotechnik. Erklärtes Ziel ist, illegale Rennen zu ahnden, denn in den vergangenen Wochen mussten „fast täglich unverantwortliche Raserinnen und Raser aus dem Verkehr gezogen werden“.

Der jüngste Fall stammt aus der Nacht zu Sonntag, als eine 25-jährige Audi-Fahrerin sich auf der Landsberger Allee mit einem Motorradfahrer duellierte – laut Tacho des folgenden Polizeiwagens zeitweise mit weit mehr als Tempo 100.

Das bedeutet immer mehr Arbeit für Oberamtsanwalt Andreas Winkelmann und dessen Abteilung, die im August von sechs auf acht und nächstes Jahr auf neun Ermittler aufgestockt wird. „Ich freue mich auf die Arbeit, die die Polizei uns bringt“, sagt Winkelmann am Freitag in seinem Büro und fügt ein entschlossenes „Wirklich!“ hinzu.

Wenig später geht die Tür auf: Die Registratorin reicht die nächsten drei Fälle herein. Winkelmann dankt ihr ausführlich für die gute Vorbereitung der Akten – und sagt, als sie wieder draußen ist: „Wir alle hier im Team sind hoch motiviert.“

Andreas Winkelmann von der Berliner Amtsanwaltschaft.
Andreas Winkelmann von der Berliner Amtsanwaltschaft.

© Stefan Jacobs

Die Amtsanwaltschaft beschäftigen vor allem die Fälle, in denen die Polizei die Raser nicht nur geblitzt, sondern gestoppt hat. Denn meist wird erst dann aus der Ordnungswidrigkeit des Tempoverstoßes die Straftat des verbotenen Rennens, auf die bis zu zwei Jahre Gefängnis stehen. Die entwickelt sich zum Massendelikt.

Es begann Ende 2017 mit ein, zwei Fällen pro Woche, als der Straftatbestand neu war – und gipfelte in 32 Verfahren allein in der Woche vor Ostern, die sie hier die „Carwoche“ nennen. Coronabedingt waren die Straßen frei und die Muckibuden und Bars geschlossen, sodass das Testosteron offenbar im Straßenverkehr rausgelassen werden musste.

Laut Polizei dominieren nicht mehr die Duelle, sondern die Solisten, die – um das strafrechtliche Kriterium des Rennens zu erfüllen – die „höchstmögliche“ Geschwindigkeit erreichen müssen.

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Im Fall des 233 km/h-Rasers von der Stadtautobahn lieferte ein vom Vermieter des Sportwagens eingebauter GPS-Tracker den Beweis: Das mit der Motorsteuerung gekoppelte Gerät protokollierte nicht nur permanent die Positionsdaten, sondern auch Fahrmanöver: „Hard Acceleration“, steht in einer Tabelle auf Winkelmanns Laptop, darunter „High Speed Start“ und „High Speed End“ – und in der Zeile dazwischen jene 233 Stundenkilometer, bei denen der kleinste Fahrfehler oder schon der Spurwechsel eines Unbeteiligten tödlich enden könnten.

Der Raser wurde zu 80 Tagessätzen à 70 Euro und acht Monaten Führerscheinsperre verurteilt.

Die Bordelektronik des demolierten Tesla speicherte auch die vergeblichen Versuche des Fahrers, von dem Ampelmast herunterzufahren.
Die Bordelektronik des demolierten Tesla speicherte auch die vergeblichen Versuche des Fahrers, von dem Ampelmast herunterzufahren.

© Amtsanwaltschaft

Das Silbertablett, auf dem die Strafverfolger ihre Beweise serviert bekommen, hat einen prominenten Namen: Tesla. Ein Fahrer des „Model 3“ hatte in der Prenzlauer Allee eine Kurve nicht gekriegt und hing aufgebockt auf einem abgeknickten Ampelmast, als Polizei und Feuerwehr eintrafen. Der Fahrer war verschwunden.

Er stellte sich zwei Tage später, aber Winkelmanns Leute hätten ihn wohl auch so gefunden: Mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss konnten sie sich nicht nur in die europäische Datenzentrale von Tesla einloggen, sondern auch in den internen Speicher des mit einer Frontkamera bestückten Autos.

Der typische Alleinraser flüchtet vor einer Polizeikontrolle

Darin fand sich ein Video der Tour, das vor dem Unfall zwei Rotlichtverstöße zeigt und, wenn man ganz an den Anfang spult, den Fahrer und seine Begleiterin beim Einsteigen vor Beginn der wilden Tour.

Anhand der Bildfrequenz und der Fahrbahnmarkierungen ließe sich das Tempo errechnen, aber es ging noch einfacher: Der Tesla funkte im Halbsekundentakt seine Geschwindigkeit – maximal 163 km/h bei erlaubten 50 – und die Gaspedalstellung – 100 Prozent – an die Herstellerfirma.

Der Prozess gegen den Fahrer steht noch aus, „aber den Führerschein wird er wohl mindestens eineinhalb Jahre los sein“, prophezeit Winkelmann. Dazu seien drei Monatsgehälter Geldstrafe denkbar. Mehr werde er bei dem Mann als Ersttäter wohl wegen der dann dauerhaft gespeicherten Vorstrafe nicht fordern. Zumal der Raser auch auf dem Großteil des Schadens an dem als Firmenwagen zugelassenen Tesla sitzen bleiben dürfte.

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Sonst sei der typische Alleinraser oft auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle, weil er beispielsweise keinen Führerschein hat oder Alkohol getrunken oder das Auto nicht versichert ist, sagt Winkelmann. Insgesamt seien er und sein Team seit Inkrafttreten des Raserparagrafen im Oktober 2017 mit rund 1300 Verfahren beschäftigt. Etwa 230 Täter seien rechtskräftig verurteilt worden, viele in Berufung gegangen.

Manche Fälle übernimmt die Staatsanwaltschaft

Etwa ein Dutzend Verfahren seien als einfache Tempoverstöße geendet, nur zwei Verdächtige freigesprochen worden. „Wir sind uns unserer Sache hinreichend sicher“, sagt Winkelmann, der inzwischen Verkehrsermittler in allen Berliner Polizeidirektionen geschult hat, damit die wissen, was die Anklagebehörde braucht. Vor allem wird fast immer das Auto zur Beweissicherung beschlagnahmt – meist wochenlang, bis ein Gutachter den Bordcomputer ausgelesen hat.

Einzelne Fälle übernimmt die Staatsanwaltschaft, weil sie als Mordversuche zählen könnten. Dazu zählt die Flucht eines polizeibekannten Clanmitglieds, das mit Tempo 100 über die Gegenfahrbahn der Karl-Marx-Allee raste und an einer Kreuzung in ein bei Grün querendes Taxi knallte.

Ein zufällig vorhandenes Überwachungsvideo zeigt, dass eine ebenfalls querende Radfahrerin ihr Leben nur dem hohen Gewicht des Mercedes-Taxis zu verdanken hat, das den demolierten Tatwagen wenige Zentimeter vor ihr zum Stillstand brachte. „Die Frau hatte mehr als nur einen Schutzengel“, sagt Winkelmann. „Es ist überhaupt ein Wunder, dass nicht noch mehr schiefgeht bei diesen Taten mitten in der Großstadt.“

Auch eine Pirouette kann ein Rennen sein

Auf einen Fall freut sich der Amtsanwalt zwischen seinen Aktenstapeln besonders: die mutmaßliche Hochzeitsgesellschaft, die im Februar am Hardenbergplatz einen Maserati und einen BMW mit rauchenden Reifen zwischen Passanten driften ließ. Ein Video der Tat ging durch die Medien – und wies auf die Spur der Fahrer.

Die Autos waren nicht schnell, aber hätten beim kleinsten Fehler des Fahrers zum tödlichen Geschoss werden können. Winkelmann will auch diese Männer wegen eines verbotenen Rennens anklagen. Auch eine Pirouette kann ein Rennen sein, findet er. Es ist seine nächste Expedition ins juristische Neuland.

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