Tagesspiegel Plus
„Selbst ernannte Hilfsermittler“: Privatleute dürfen Falschparker laut Berliner Polizei nicht „systematisch“ anzeigen
Aus Sicht des Präsidiums ist die „systematische“ Verkehrsüberwachung durch Privatpersonen illegal. Zehntausende Anzeigen wanderten 2021 in den Mülleimer.
Von Jörn Hasselmann
Die von vielen Verkehrsaktivisten praktizierte Meldung von Falschparkern ist illegal – wenn dies „systematisch“ erfolgt. Dies teilte die Polizei auf Anfrage mit. Nach Angaben des Präsidiums „handelt es sich um eine rechtlich unzulässige Verkehrsüberwachung, wenn sich eine Privatperson eine systematische Verkehrsüberwachung zu eigen macht und hierbei ohne schützenswerte Eigeninteressen Anzeigen erstattet“. Das Präsidium nennt diese Anzeigenden nun „selbst ernannte Hilfsermittelnde“.
- showPaywall:
- true
- isSubscriber:
- false
- isPaid:
- true
- showPaywallPiano:
- true