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Außer Parkverstößen wurden auch Tempolimits mit Handlasern kontrolliert.

© Andreas Klaer

Berliner Polizei zieht Bilanz: 26.500 Falschparker erwischt – und mehr als 2300 abgeschleppt

Seit 9. November gelten höhere Strafen für viele Verkehrsregelverstöße. Das bekamen viele Auto- und Radfahrer bei Schwerpunktkontrollen zu spüren.

Die Berliner Polizei hat bei ihren gemeinsamen Schwerpunktkontrollen mit Ordnungsämtern und BVG im November rund 26.500 Falschparker festgestellt. Davon seien 2382 Fahrzeuge abgeschleppt worden, weil sie andere Verkehrsteilnehmer gefährdeten, teilte die Behörde am Dienstag mit. 1493 Kraftfahrzeuge auf Radverkehrsanlagen seien angezeigt worden, 1241 hätten in zweiter Reihe gestanden.

Mit der Aktion sollte die am 9. November in Kraft getretene Novelle des Bußgeldkataloges publik gemacht werden, die deutlich höhere Strafen vor allem für solche Verstöße vorsieht, die Fußgänger und Radfahrer gefährden.

Außerdem kontrollierte die Polizei nach eigenen Angaben an 583 Stellen insgesamt 5743 Autofahrer. Dabei seien 22.696 Ordnungswidrigkeiten und 277 Verkehrsstraftaten angezeigt worden. 116 Autofahrer seien ohne gültigen Führerschein unterwegs gewesen und 641 zu schnell. 132 Verkehrsteilnehmer seien alkoholisiert oder von anderen Drogen berauscht unterwegs gewesen, ein Autofahrer mit 2,4 Promille Alkohol im Blut.

Darüber hinaus registrierte die Polizei 539 Rotlichtverstöße. In 204 Fällen seien "Kraftfahrzeugführende" die Täter gewesen, 310 Mal Radfahrer.

565 Radfahrer auf dem Gehweg erwischt

Noch mehr Radfahrer wurden angezeigt, weil sie verbotswidrig auf dem Gehweg fuhren: 565 Fälle zählte die Polizei. Das Bußgeld dafür ist im neuen Bußgeldkatalog von zehn auf 55 Euro erhöht worden. Fürs Gehwegparken von Autos gilt derselbe Tarif, wobei Zuschläge und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei möglich sind, wenn Fußgänger behindert oder gefährdet werden.

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Bei den Kontrollen wurden laut Polizei auch 13 verbotene Kraftfahrzeugrennen festgestellt und angezeigt. 16 Führerscheine und neun Fahrzeuge seien dabei beschlagnahmt worden. Die Rennen sind seit Oktober 2017 nicht mehr nur Ordnungswidrigkeiten wie "normale" Tempoverstöße, sondern Straftaten. Je nach Schwere der Folgen sind Geld- und Haftstrafen möglich. Mehr als 500 Täter wurden allein in Berlin bereits verurteilt.

Die Polizei kündigte für Dezember weitere "gezielte Verkehrssicherheitsaktionen im Stadtgebiet" an. Die Schwerpunktkontrollen im November wurden dadurch eingeschränkt, dass die Ordnungsämter mehrerer Bezirke ihr knappes Personal vorrangig einsetzten, um die Corona-Infektionsschutzregeln zu kontrollieren.

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