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Berlin, aufgenommen von der Kuppel des Berliner Doms am Lustgarten.

© Kitty Kleist-Heinrich

Update

Wohnungsnot in der Hauptstadt: Berliner Senat beschließt Mietendeckel-Eckpunkte

Auf einer Senatssitzung wurde am Dienstag das Eckpunktepapier für einen Mietendeckel beschlossen. Einschränkungen sind vom Tisch.

Der Senat hat am Dienstag Eckpunkte für den „Mietendeckel“ in Berlin beschlossen. Ab sofort dürfen die Mieten von mehr als 1,5 Millionen Wohnungen von privaten, kommunalen und gemeinnützigen Gesellschaften in Berlin fünf Jahre lang nicht erhöht werden. Mieten, die eine noch nicht festgelegte „Höchstmiete“ überschreiten, müssen abgesenkt werden – andernfalls droht Vermietern ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.

Damit haben sich Linke und Grüne in der Koalition gegen Teile der SPD durchgesetzt, denen die von der Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) vorgelegten Eckpunkte zu weit gehen. In der sozialdemokratisch geführten Senatskanzlei kursierte am Montag noch ein Papier mit wesentlichen Änderungen und es kam zu einem koalitionsinternen Streit. Erst am Dienstag fand der Senat zum Konsens zurück – auf Grundlage des Eckpunktepapiers von Senatorin Lompscher. Der Konflikt wurde von Regierungsvertretern zu einer „Kommunikationsstörung“ umgedeutet.

Die "Bedenken der Verbündeten"

Christian Gaebler Staatssekretär in der Senatskanzlei sagte dem Tagesspiegel, er habe mit seinen Vorschlägen nur den „Diskussionsstand aus der Staatssekretärsrunde“ wiedergeben wollen. Der vorgeschlagene „Prüfungsauftrag“, der in den Beschluss hineingeschrieben werden sollte, habe die Bedenken der „Verbündeten“ im Kampf gegen die Wohnungsnot aufgreifen sollen, nämlich von Genossenschaften, landeseigenen und gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen. „Es ging nicht darum, irgendetwas zurückzuschrauben“. Deshalb sei nun sogar eine „rechtlich noch stabilere Formulierung“ im Beschluss enthalten, indem die fünfjährige Mietenbegrenzung sogar ausdrücklich genannt werden.

Grüne sahen "Aufweichung des Gesetzes"

Dagegen sagte die Mietenpolitische Sprecherin der Grünen Katrin Schmidberger: "Mit der Formulierung wäre das Gesetz zur Deckelung der Mieten nicht rückwirkend wirksam geworden auf das Datum des Beschlusses, also diese 18. Junis". Schmidberger sieht darin eine Aufweichung des Gesetzes. "Weil nicht mal ein Beschluss sondern nur eine Kenntnisnahme der Eckdaten vorgeschlagen wurde" - deshalb sei es wichtig gewesen, die geplante Änderung zu verhindern.

Lompschers "Mietpreisbremse plus"

„Der Senat hat heute landesrechtliche Regelungen zur Begrenzung der Miethöhen und die vorgelegten Eckpunkte zum Mietendeckel beschlossen“, konnte Lompscher dann am Dienstagmittag verkünden. Ihre Verwaltung habe den Auftrag, bis zum 15.Oktober einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Eine „Mietpreisbremse plus“ nannte Lompscher den Deckel.

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Denn auch freie Wohnungen dürfen nicht zu früheren Mieten vergeben werden, falls diese die Obergrenze überschreiten. Im Gespräch war eine Obergrenze für ganz Berlin in Höhe von mehr als sieben Euro je Quadratmeter. Lompscher erklärte jedoch, dass die Oberwerte erst noch festgelegt werden müssten.

Umstritten ist noch, ob das Land Berlin überhaupt in das Mietrecht eingreifen darf. Der Senat allerdings hat sich festgelegt, dass mit den Beschlüssen der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für das Wohnungswesen „ausschließlich an die Länder überführt worden“ ist. Auch den Eingriff in Vertragsfreiheit und Eigentumsrecht begründete die Senatorin mit dem schwerer wiegenden Wohl der Allgemeinheit.

Senat beschreitet „juristisches Neuland“

Aufgabe sei es, den Wohnungsbestand auszuweiten und den Bestand vor überhöhten Mietpreisen zu schützen. Der Mietendeckel werde die Mieten für fünf Jahre „einfrieren“ und „überhöhte Mieten“ absenken. Lompscher sagte, sie rechne damit, „dass der Mietendeckel rechtlich angegriffen wird“. Der Senat beschreite „juristisches Neuland“. In keinem anderen Bundesland sonst gebe es eine ähnliche Regelung.

Lompscher erklärte, im Senat habe es eine „längere Diskussion“ über den Spielraum für „Modernisierungen“ gegeben. Die gesetzliche Verbesserung der Mieten im Bestand dürfe nicht konterkariert werden durch Rückschläge bei energetischen Modernisierungen. Deshalb plane der Senat eine „Bagatellgrenze“ bei Modernisierungen, die eine Umlage von maximal 50 Cent je Quadratmeter auf die Mieter vorsehe. Alle anderen Modernisierungen seien genehmigungspflichtig.

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