
© Klaus Kurpjuweit
AfD-Anfrage wegen Tweet: Berliner Senat verteidigt Joint-Witz der BVG
Die BVG twitterte einen Joint („Tüte“) zur Einschulung. Der Senat verteidigte den Witz mit dem Verweis auf künstlerische Freiheit und Lebensrealität in Berlin.
Stand:
Der Berliner Senat hat die Abbildung eines Joints bei einer BVG-Imagewerbung zum Thema Einschulung mit dem Hinweis auf die künstlerische Freiheit der Verkehrsbetriebe verteidigt.
Die BVG hatte am 15. August mit Blick auf die neuen Erstklässler an den Schulen getwittert: „Einschulen, bitte! Achtung, heute sind wieder Schultüten in der Bahn.“
Neben den üblichen Schultüten war auch ein gezeichneter Joint, im Szenejargon „Tüte“, abgebildet. Nun antwortete der Senat auf eine AfD-Anfrage, dass in den U-Bahnhöfen vor allem der Linie 1 „Joints“ konsumiert würden, sei zwar „illegal und wird von der BVG auch nicht toleriert“.
Es bilde „jedoch die Lebensrealität eines Teils der BVG-Fahrgäste ab“. Und weiter: „Das Bild verweist darauf auf humoristische und zugespitzte Weise und fällt sicherlich unter die Meinungs- und künstlerische Freiheit der BVG.“ (dpa)
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