zum Hauptinhalt
Ein Zug der Linie 1.

© Klaus Kurpjuweit

AfD-Anfrage wegen Tweet: Berliner Senat verteidigt Joint-Witz der BVG

Die BVG twitterte einen Joint („Tüte“) zur Einschulung. Der Senat verteidigte den Witz mit dem Verweis auf künstlerische Freiheit und Lebensrealität in Berlin.

Stand:

Der Berliner Senat hat die Abbildung eines Joints bei einer BVG-Imagewerbung zum Thema Einschulung mit dem Hinweis auf die künstlerische Freiheit der Verkehrsbetriebe verteidigt.

Die BVG hatte am 15. August mit Blick auf die neuen Erstklässler an den Schulen getwittert: „Einschulen, bitte! Achtung, heute sind wieder Schultüten in der Bahn.“

Neben den üblichen Schultüten war auch ein gezeichneter Joint, im Szenejargon „Tüte“, abgebildet. Nun antwortete der Senat auf eine AfD-Anfrage, dass in den U-Bahnhöfen vor allem der Linie 1 „Joints“ konsumiert würden, sei zwar „illegal und wird von der BVG auch nicht toleriert“.

Es bilde „jedoch die Lebensrealität eines Teils der BVG-Fahrgäste ab“. Und weiter: „Das Bild verweist darauf auf humoristische und zugespitzte Weise und fällt sicherlich unter die Meinungs- und künstlerische Freiheit der BVG.“ (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })