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Berliner Staatsanwaltschaft klagt fünf Personen an: Gruppe soll wertlose Digitaldrucke für 1,5 Millionen Euro als Kunst verkauft haben
Im Namen einer erfundenen Kunstsammlerin soll eine Gruppe versucht haben, wertlose Digitaldrucke zu verkaufen – in einem Fall mit Erfolg. Nun wurden fünf Personen angeklagt.
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Weil sie wertlose Digitaldrucke als Kunst zum Verkauf angeboten und in einem Fall tatsächlich 1,5 Millionen Euro erhalten haben sollen, hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei 72, 55 und 48 Jahre alte Männer erhoben. Eine 31-jährige Berlinerin und ein 50-jähriger Berliner sind wegen Geldwäsche mitangeklagt, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte.
Zu den Taten kam es demnach zwischen Oktober 2020 und dem 8. Dezember 2021. Die drei angeschuldigten Männer sollen diverse Fotodrucke nachträglich mit falschen Künstlersignaturen, Provenienzangaben und Stempeln versehen haben. Die Werke sollen sie dann mithilfe von spezialisierten Kunstspeditionen sowie mittels gefälschter Transportbelege zahlreichen Interessenten in Berlin, Köln und dem hessischen Kelsterbach angeboten haben.
Bei den Terminen sollen zwei der drei Angeklagten notariell beglaubigte Passkopien der vermeintlichen Vorbesitzerin, „Nina Brenninkmeijer“, vorgelegt haben. Auf dem Papier sollte die Frau Inhaberin einer großen Sammlung von Fotografien namhafter Künstler wie Cindy Sherman, Helmut Newton, Nan Goldin oder Robert Mapplethorpe sein. In Wahrheit existiert die Frau laut Staatsanwaltschaft aber wohl gar nicht. Ihr niederländischer und ihr litauischer Pass mit dem Bild einer australischen Ärztin seien falsch.
Die Kaufangebote bewegten sich den Angaben nach zwischen 1,5 und 6,6 Millionen Euro. Einige Interessenten hätten die Angebote erst nach wochenlangen Verhandlungen abgelehnt. So habe eine Galerie in New York beinahe acht Fotografien für 2,4 Millionen US-Dollar gekauft, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Kurz zuvor wurden die Drucke dann aber von der Polizei beschlagnahmt.
Eine Schweizer Investmentfirma hatte jedoch weniger Glück. Sie zahlte laut Mitteilung im November 2020 tatsächlich 1,5 Millionen Euro auf ein Treuhandkonto. Mithilfe der beiden Mitangeklagten soll es den drei Beschuldigten dann gelungen sein, das Geld an sich selbst weiterleiten zu lassen.
Den 72, 55 und 48 Jahre alten Männern wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem (meist versuchten) gewerbs- und bandenmäßigen Betrug und Urkundenfälschung in 15 Fällen beziehungsweise Beihilfe dazu vor. (Tsp)
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