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Katrin Lompscher (Die Linke), Berlins frühere Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen.

© Jörg Carstensen/dpa

Update

Frühere Bausenatorin entlastet: Berliner Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Lompscher ein

Wegen des Verdachts einer Steuerstraftat wurde gegen Katrin Lompscher ermittelt, sie trat deshalb zurück. Nun wurden die Ermittlungen eingestellt.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen Berlins Ex-Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) wegen des Verdachts einer Steuerstraftat eingestellt. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dem Tagesspiegel. Zuvor hatte der RBB berichtet.

Lompscher war vor einem Jahr von ihrem Posten als Senatorin zurückgetreten. Sie hatte den Schritt mit Fehlern bei der Abrechnung und Versteuerung ihrer Bezüge aus Tätigkeiten als Verwaltungs- und Aufsichtsrätin landeseigener Unternehmen begründet. Sie habe es über Jahre versäumt, Vergütungen für Aufsichtsratsposten in landeseigenen Unternehmen wie vorgeschrieben an die Landeskasse zurückzuzahlen, hatte Lompscher seinerzeit erklärt. Es gehe um einen Fehlbetrag von 7000 Euro.

„Für die Versäumnisse trage ich persönlich die Verantwortung und entschuldige mich dafür“, schrieb die 58-Jährige damals. „Ich versichere, dass ich nicht mit Vorsatz gehandelt habe.“ Von politischen Entscheidungsträgern werde ein besonderes Maß an Verantwortung erwartet. „Dieser Verantwortung bin ich nicht gerecht geworden und bitte die Bürgerinnen und Bürger Berlins dafür um Entschuldigung.“ Lompschers Nachfolger in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist Sebastian Scheel (Linke).

Bereits kurz nach Lompschers Rücktritt hatte die Staatsanwaltschaft ein Vorverfahren eingeleitet. Infolge der Prüfung kamen die Ermittler zu dem Ergebnis, dass „Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen“. Nun wurde wegen einer möglichen Steuerhinterziehung ermittelt.

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Lompscher hatte in den Jahren 2017 und 2018 Einkünfte aus ihren Tätigkeiten in Kontrollgremien landeseigener Unternehmen gegenüber der Steuerbehörde nicht angegeben. Außerdem hatte sie nicht einen Teil dieser Einnahmen an die Landeskasse abgeführt, wie es das Berliner Senatorengesetz vorschreibt.

Lompscher war in den Aufsichtsräten der landeseigenen Förderbank IBB, in der Tempelhof Projekt und der Tegel Projekt. 2017 erhielt sie dafür 7325 Euro, 2018 waren es 8200 Euro. Davon hätte sie jeweils 6135,50 Euro behalten dürfen. 1189,50 Euro und 2064,50 Euro hätte sie an die Landeskasse abführen müssen – was Lompscher versäumte. Weil das nicht geschah, hätte sie Gesamteinnahmen in Höhe von 15.525 Euro versteuern müssen.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte sie das der Landeskasse geschuldete Geld überwiesen – zuzüglich der Gelder für das 2019 waren das insgesamt 7020 Euro.“ (Tsp/dpa)

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