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Berliner Urteil stärkt Informationsrechte: Gericht ermöglicht Bürgern Datencheck bei der Polizei
Ein Polizist verklagt erfolgreich die Polizei Berlin - und eröffnet neue Wege: Bei berechtigtem Interesse muss die Behörde Auskunft über Datenabfragen zur eigenen Person geben.
Stand:
Berliner Bürger können jetzt bei der Berliner Polizei überprüfen, ob ihre Daten in den Systemen der Behörde unrechtmäßig abgefragt wurden – und wer darauf zugegriffen hat. Zu diesem Ergebnis kommt die Polizei nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG). Für die Polizei ist nun klar, „dass nach einer Prüfung im Einzelfall – auch im Hinblick auf Ausschlussgründe – entsprechenden Anträgen stattgegeben und gebührenpflichtige Auskünfte beziehungsweise Einsichtnahmen gewährt werden können“.
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