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Tagesspiegel Plus
Aufzug, Bad, Balkon: Kontroverse um neue Regeln für Berliner Milieuschutz
Die Chefin des Vermieterverbands BBU hat am Wochenende beklagt, dass die Vereinheitlichung der Regelungen beim Milieuschutz zu restriktiv sei. Doch stimmt das?
Von Teresa Roelcke
Stand:
Seit dem 1. Dezember 2024 gilt eine neue Ausführungsvorschrift für den Milieuschutz, die dafür sorgen soll, dass die Bezirke ihre Genehmigungspraxis künftig einheitlich handhaben: Darf ein Aufzug eingebaut werden – ja oder nein? Balkon – ja oder nein? Und wann dürfen Eigentümer in Milieuschutzgebieten energetisch sanieren? Bisher haben die Bezirke solche Anträge teilweise sehr unterschiedlich entschieden.
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