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„Bedeutender Teil in der Stadtlandschaft West-Berlins“: Bezirk schützt Pyramide am Kreuzberger Hafenplatz vor Abriss
Der Eigentümer will das Gebäudeensemble gerne abreißen. Das Bezirksamt hat nun die rechtlichen Grundlagen geschaffen, den Abriss zu untersagen: Das Ensemble sei städtebaulich und historisch bedeutsam.
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Das Bezirksamt Kreuzberg hat die städtebauliche Erhaltungsverordnung „IBA 87 – Südliche Friedrichstadt“ ergänzt – mit dem Ergebnis, dass das Amt nun künftig die rechtliche Grundlage hat, einen Abriss des Pyramiden-Ensembles am Hafenplatz in Berlin-Kreuzberg zu untersagen.
Die Eigentümer um das Unternehmen Hedera Bauwert würden den Gebäudekomplex aus den Siebzigerjahren, der lange als Studierendenwohnheim genutzt wurde, gern abreißen und neu bauen. Das dürfte mit der ergänzten Satzung nun deutlich schwieriger werden. Gegenwärtig wohnen in einem Teil des Gebäudes Geflüchtete.
Über den Beschluss, die Erhaltungssatzung zu ergänzen, informierte das Bezirksamt in einer Mitteilung. Ab sofort ist das Hafenplatz-Ensemble, dazu gehören die Adressen Hafenplatz 5–7, Köthener Straße 28–33 und Bernburger Straße 20–21, als „eigenständige, städtebaulich prägende Anlage im Erhaltungsgebiet“ eingestuft, so das Bezirksamt. Und zwar sowohl als „für sich allein prägende bauliche Anlage“ sowie als „im Zusammenhang prägende bauliche Anlage“.
Das Bezirksamt begründet die Entscheidung mit einem Fachgutachten, das die städtebauliche und historische Bedeutung des Gebäudeensembles untersucht hat. Nach den Ergebnissen dieses Gutachtens prägt das Ensemble mit seiner pyramidenförmigen Kubatur genauso wie seine herausgehobene Stellung zwischen Freiflächen das Ortsbild. Historisch sei das Ensemble deshalb von Bedeutung, weil es als Teil eines „City-Bandes“ geplant wurde, das die Gegend um den Breitscheidplatz mit der Friedrichstraße verknüpfen sollte.
Indem wir das Ensemble jetzt offiziell unter städtebaulichen Schutz stellen, erhalten wir nicht nur Bausubstanz, sondern auch ein Stück Berliner Identität.
Florian Schmidt, Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg
Das Hafenplatz-Ensemble sei „ein bedeutender Teil der gesamtstädtischen Planung in der Stadtlandschaft West-Berlins entlang des Landwehrkanals“, so das Bezirksamt, und weise „in diesem Zusammenhang Merkmale auf, die für die Bauten der Internationalen Bauausstellung (IBA) 1987 als bauliches Vorbild betrachtet werden können.“
„Das Hafenplatz-Ensemble ist ein markantes Beispiel dafür, wie Architektur und Stadtplanung auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren“, sagt Florian Schmidt, grüner Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg. „Indem wir das Ensemble jetzt offiziell unter städtebaulichen Schutz stellen, erhalten wir nicht nur Bausubstanz, sondern auch ein Stück Berliner Identität.“
Wenn das Bezirksamt keinen Abriss will, wird es auf Grundlage der Erhaltungsverordnung künftig darüber verfügen, diesen zu untersagen. Einen ähnlichen Fall gab es in der Wilhelmstraße, wo das Land auf den Abriss von Edel-Plattenbauten aus der Endphase der DDR mit einer vergleichbaren Verordnung reagierte und die noch nicht abgerissenen Exemplare unter städtebaulichen Schutz stellte. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte das darauf basierende Abrissverbot im Sommer 2020.
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