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Berliner Landgericht stärkt Mietspiegel: Gutachten von Sachverständigen ist kein „adäquates Abbild des Mietmarktes“
Immer wieder werden hohe Mieten über Gutachten statt über den Mietspiegel begründet. Das Berliner Landgericht hat sich nun gegen dieses Vorgehen gewandt.
Von Teresa Roelcke
Stand:
Das Berliner Landgericht II hat in einem Urteil vom 27. August (AZ 64 S 127/23) die Wirksamkeit des Berliner Mietspiegels gestärkt. Demnach darf ein Gericht die ortsübliche Vergleichsmiete auch dann nach der sogenannten Spanneneinordnung des Berliner Mietspiegels ermitteln, wenn ein Sachverständigenurteil vorliegt, das zu einem abweichenden Ergebnis gelangt. Die Urteilsbegründung wurde vergangene Woche veröffentlicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist zugelassen.
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