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Rechtsanwalt Axel Dyroff von „Seldeneck & Partner“

© Seldeneck & Partner

Tagesspiegel Plus

„Das Vorkaufsrecht war nie tot“: Immobilien-Anwalt über Vorkaufspläne in Berlin-Neukölln

Durch ein Gerichtsurteil schien die Vorkaufspraxis der Bezirke unmöglich geworden zu sein. Aber Neukölln will nun doch wieder vorkaufen. Was ein Immobilienanwalt dazu sagt.

Stand:

Herr Dyroff, Neukölln will nun in zwei Fällen wieder das Vorkaufsrecht anwenden. Wie realistisch ist es, dass das diesmal auch juristisch standhält?
Paragraf 26 Nummer 4 Baugesetzbuch lässt die Ausübung des Vorkaufsrechts in einem sozialen Erhaltungsgebiet zu, wenn die bauliche Anlage städtebaulich relevante „Missstände oder Mängel“ aufweist.

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