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Peter Dussmann mit seiner Gattin Catherine und Tochter Angela im Sommer 2002.

© imago/Tinkeress

Erbstreit im Hause Dussmann: Die Tochter legt Berufung ein

Testierfähigkeit des Vaters wird ebenso bestritten wie die Expertise es Gutachters.

Stand:

Angela Göthert, Tochter des 2013 verstorbenen Peter Dussmann, legt Berufung ein gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin im Erbschaftsstreit mit ihrer Mutter Catherine Dussmann. Das Landgericht hatte am 1. Februar befunden, dass der schwerkranke Peter Dussmann in der Lage gewesen sei, im Mai 2010 das Testament vom Krankenbett aus zu verändern. Bis dahin hatte der Gründer der Dussmann-Gruppe, heute einer der größten deutschen Gebäudedienstleister und Betreiber von Pflegeheimen, im Testament eine Erbquote von 50:50 für seine Ehefrau und für die Tochter vorgesehen. Mit der umstrittenen Testamentsänderung blieb für die Tochter nur noch der Pflichtanteil von 25 Prozent. Der Unterschied kann im Milliardenkonzern einen dreistelligen Millionenbetrag ausmachen.

Peter Dussmann hatte zum Zeitpunkt der Änderung mehrere Schlaganfälle erlitten und konnte sich nur schwer artikulieren. Die Annahme der Testierfähigkeit des „unter gerichtlich angeordneter Betreuung stehenden Peter Dussmann“ sei nicht vereinbar mit den Behandlungsunterlagen, den gutachterlichen Feststellungen und der Krankengeschichte, schreiben die Anwälte von Angela Göthert. Der vom Landgericht bestellte Gutachter Pedro Faustmann habe für die Beurteilung der Testierfähigkeit „maßgebliche Umstände unberücksichtigt gelassen“. Eine Überprüfung des landgerichtlichen Urteils durch das Kammergericht Berlin sei deshalb geboten, teilen die Anwälte mit.

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