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Für Mitarbeiter unter 25 Jahre: Junge Belegschaft wählt Jugendvertretung in Berliner Betrieben
Ab sofort wird die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) neu gewählt. Abstimmen und kandidieren dürfen alle, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in Ausbildung befinden.
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Bis Ende November können Azubis und Angestellte unter 25 Jahren in Berliner Firmen ihren „Junior-Betriebsrat“ wählen. Das als Jugend- und Auszubildenden-Vertretung (JAV) bezeichnete Gremium setzt sich für die Interessen junger Beschäftigter und Auszubildender ein. Die Industrie- und Baugewerkschaft IG Bau spricht von einem „starken U25-Sprachrohr im Betrieb“.
Voraussetzung ist, dass ein Unternehmen mindestens fünf Jugendliche oder Auszubildende beschäftigt und dass es bereits einen Betriebsrat gibt. Abstimmen dürfen alle, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Azubis, Trainees und dual Studierende. Die Wahl findet alle zwei Jahre statt. Gibt es noch keinen JAV, kann jederzeit gewählt werden.
„Azubis und Jugendliche sollten unbedingt ihr JAV-Team wählen. Es geht immerhin um eine starke Stimme für Azubis. Denn die JAV ist das Sprachrohr der jungen Menschen in Betrieben und Verwaltungen. Sie ist der direkte Draht zur Chefetage“, sagt der Regionalvorsitzende der IG Bau, Thomas Hentschel.
Die JAV schaltet sich unter anderem ein, wenn Azubis ausbildungsfremde Tätigkeiten machen müssen oder wenn Vorgesetzte sie unfair behandeln. „Von der besseren Azubi-Betreuung im Betrieb bis zum neuen Tablet für die Ausbildung – ein Jugend-Betriebsrat kann einiges bewegen. Auch individuelle Probleme packt eine JAV an – von unbezahlten Überstunden bis zur Nachhilfe beim Lernen für die Berufsschule“, sagt Claudia Praetorius von der Nachwuchsorganisation „Junge Bau“.
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