zum Hauptinhalt

Verbraucher: Gasag enttäuscht 300.000 Kunden

Trotz eines BGH-Urteils sieht der Versorger keinen Anlass, Geld zurückzuzahlen. Verbraucherschützer raten Kunden zum Einspruch.

Berlin - Der Berliner Gasversorger Gasag hat die möglichen Rückzahlungsansprüche von mehr als 300 000 Kunden zurückgewiesen. „Die Gasag sieht keinen Raum für Rückforderungen“, teilte das Unternehmen am Montag in Berlin mit und reagierte damit auf ein am 15. Juli erlassenes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser hatte eine spezielle Preisanpassungsklausel, die bis Anfang 2007 in vielen Gasag-Sonderverträgen stand, für unzulässig erklärt (Az: VIII ZR 225/07). Verbraucherschützer und Rechtsexperten gehen seither davon aus, dass der Versorger allen betroffenen Kunden das Geld zurückzahlen muss, das er ihnen in zwei Tariferhöhungen im Oktober 2005 und Januar 2006 zusätzlich abgenommen hat. Je nach Fall könnten die Betroffenen mit einer Erstattung in Höhe von 100 bis 200 Euro rechnen, sagten Experten damals.

Doch so schnell geht es offenbar nicht. Drei Wochen lang haben die Gasag-Juristen die 25-seitige Urteilsbegründung studiert. Das Unternehmen formulierte jetzt die Auffassung, dass die anderen Kunden mit der entsprechenden Klausel im Vertrag daraus keinen Anspruch auf Erstattung ableiten können. Vielmehr verwies die Gasag nun auf mehrere Gerichtsurteile, bei denen die Angemessenheit der Preiserhöhungen festgestellt wurde. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Berlin komme es darauf aber gar nicht an. „Ohne wirksame Preiserhöhungsklausel durfte die Gasag die Preise nicht erhöhen. Dabei haben alle Sondervertragskunden mit den Gasag-Tarifen Vario, Aktiv und Fix einen Anspruch auf Rückzahlung“, hieß es in einer ersten Reaktion der Verbraucherschützer auf die Gasag. Das gelte im Übrigen für die Mehrheit der Kunden, die nicht unter Vorbehalt bezahlt haben.

Bei den Kunden dieser Tarife handelt es sich vor allem um Verbraucher, die nicht nur mit Gas kochen, sondern auch heizen und daher größere Mengen abnehmen. Das sind nach früheren Angaben der Gasag mehr als 300 000 Kunden.

Für den Fall, dass sich die Gasag gegenüber diesen Kunden nicht kompromissbereit zeigt, hatte die Verbraucherzentrale Berlin bereits Gegenschritte angekündigt. Sie dürfte bald die Vertragsdaten einiger hundert Kunden sammeln und eine sogenannte Einziehungsklage anstrengen. Dabei treten die Kunden ihre Ansprüche gegen die Gasag an die Verbraucherschützer ab, die Verbraucherzentrale führt dann einen neuen Prozess. Das kann sich aber über Jahre hinziehen.

In einem ersten Schritt raten die Verbraucherschützer den betroffenen Kunden, anhand ihrer Jahresabrechnungen ihren Anspruch zu errechnen. Dieser ergibt sich aus der Differenz der gezahlten Beträge seit Oktober 2005 zu den Beträgen, die vor der Einführung der Tarife Vario, Aktiv und Fix galten. Dabei weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass die Beträge nur zurückgefordert werden können, wenn die Rechnungen 2006 oder später erteilt worden sind. Ansprüche aus 2005 seien verjährt. Konkret sollten Kunden der Gasag per Einschreiben eine Frist setzen. Nach Ablehnung durch die Gasag müssen sie beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen, damit der Anspruch Gültigkeit behält.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false