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Die Erklärungsfrist zur Grundsteuer ist eigentlich am 31. Januar abgelaufen.

© IMAGO/Steinach/Uncredited

Acht Klagen gegen die Reform: 90.000 Grundsteuererklärungen fehlen noch in Berliner Finanzämtern

Die Neubewertung von Grundstücken läuft in Berlin weiterhin schleppend. Neben säumigen Eigentümern kämpft die Verwaltung auch mit zahlreichen Widersprüchen.

Stand:

Noch immer fehlen den Berliner Finanzämtern rund 90.000 Erklärungen von Eigentümern zur Grundsteuerreform. Das geht aus der Antwort der Finanzverwaltung auf eine Anfrage der Linke-Fraktion hervor. Demnach sind von rund 850.000 zu erwartenden Erklärungen bis zum 15. April erst 761.000 abgegeben worden.

Bis zu diesem Stichtag hatte die Finanzverwaltung 302.675 Grundsteuerbescheide verschickt, gegen die 44.671 Einsprüche eingelegt wurden. Von diesen sind noch 40.127 in Bearbeitung.

Außerdem sind beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg acht Klagen gegen die Reform anhängig. Die Kläger zweifeln an, dass die Reform verfassungsgemäß ist. Dabei geht es vor allem um die Methodik der Wertermittlung, in die verschiedene Parameter einfließen.

Ärger könnte es später auch geben, weil die Berliner Bodenrichtwerte zum Stichtag der Wertermittlung am 1. Januar 2022 auf einem Rekordhoch lagen. Diese bleiben laut Verwaltung auch bei fallenden Richtwerten maßgeblich, bis zur nächsten Wertermittlung aller Grundstücke zum 1. Januar 2029.

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