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Eine Hebamme schiebt ein Bett mit einem Säugling zum Kreißsaal.

© dpa/Sina Schuldt

Hebammen scheitern vor Berliner Gericht: Neue Vergütung hat Bestand – Verband warnt vor „geburtshilflichen Unterversorgung“

Das Landessozialgericht erteilt dem Verband eine Absage: Es fehle an Anhaltspunkten dafür, dass der neue Hebammenhilfevertrag zur Abschaffung des Berufs der Beleghebamme führen soll.

Stand:

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) ist mit einem Eilantrag gegen die neue Hebammenvergütung am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gescheitert. Das neue Vergütungsmodell, das aus Sicht des Verbands freiberufliche Hebammen benachteiligt, hat damit weiter Bestand. Es ist das Ergebnis eines Schiedsspruchs. Laut Gericht handelt es sich um einen legitimen Kompromiss.

Eigentlich sollte die im Hebammenhilfevertrag geregelte neue Vergütung, die seit dem 1. November greift, die Situation von Beleghebammen in Krankenhäusern verbessern: Die Vergütung pro Stunde für die Eins-zu-eins-Betreuung einer Geburt hat sich von 41,40 Euro auf 85,40 Euro mehr als verdoppelt. Allerdings erhalten die Hebammen nur für die erste betreute Frau den vollen Satz, für weitere Frauen gibt es weniger Geld. Das führt dazu, dass bei paralleler Überwachung weniger pro weiterer Frau bezahlt wird.

Krankenkassen argumentieren, diese Regelung stärke die Eins-zu-eins-Betreuung bei Geburten. Ein solcher Betreuungsschlüssel gilt als Goldstandard in der Geburtshilfe, weil er nachweislich die Interventionsrate senkt. Der DHV fordert den Schlüssel seit Langem.

Einbußen von angeblich 20 Prozent

Auch gegen die neue Abrechnung im Fünf-Minuten-Takt bei Wochenbettbesuchen ist der DHV vorgegangen. Demnach erhalten Hebammen jetzt nicht mehr Geld je angefangener halber Stunde – was Leistungen knapp über 30 Minuten abzurechnen lukrativ gemacht hatte –, sondern pro abgeschlossener Fünf-Minuten-Einheit, und zwar in Höhe von 6,19 Euro. Beide Neuerungen seien ein „im Wege des Kompromisses und wechselseitiger Zugeständnisse geformtes Gesamtwerk“, hieß es am Donnerstag vom Gericht.

Der Verband zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung und teilte am Freitag mit, die finanziellen Einbußen für Beleghebammen lägen im Schnitt bei 20 Prozent. Das zeige eine Auswertung der Echtdaten über erbrachte Leistungen seit dem 1. November.

Ursula Jahn-Zöhrens, Beirätin für den Freiberuflichenbereich im DHV-Präsidium, erklärte in einer Mitteilung: „Die Rückmeldungen zeigen, dass bereits 13 Beleghebammen-Teams, die von der Abrechnungszentrale für Hebammen (AZH) betreut werden, gekündigt haben. Wir steuern auf eine geburtshilfliche Unterversorgung zu, wenn wir jetzt nicht schnell handeln!“

Das Gericht wiederum teilte am Donnerstag mit, die „aufgestellte Behauptung, durch den Schiedsspruch sei es für Beleghebammen zu einer Reduktion des Stundensatzes auf 80 Prozent gekommen“, habe der DHV nicht hinreichend dargelegt. Zudem fehle es an validen Anhaltspunkten, dass der neue Hebammenhilfevertrag zur Abschaffung des Berufs der Beleghebamme führen soll.

Anhängig beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ist noch das Verfahren der Hauptsache. In diesem Verfahren wird laut dem Gericht dann eine endgültige Entscheidung zur Frage der Rechtmäßigkeit des Schiedsspruchs getroffen.

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