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Landgericht urteilt gegen Vonovia in Berlin: „Erfundene“ Mieterhöhungsmerkmale nicht zulässig
Die Vonovia hatte in Berlin zu Jahresanfang flächendeckend Mieterhöhungen mit „Guter ÖPNV-Anbindung und Nahversorgung“ begründet. Das durfte sie nicht, stellte nun erstmals das Landgericht fest.
Von Teresa Roelcke
Stand:
Anfang des Jahres gab es Aufregung um Mieterhöhungen der Vonovia und der Vonovia-Tochter Deutsche Wohnen: Die Unternehmen hatten etliche Mieterhöhungswünsche mit „erfundenen“ wohnwerterhöhenden Merkmalen in Anlehnung an den Berliner Mietspiegel begründet, nämlich mit einer „Guten ÖPNV-Anbindung und Nahversorgung“ – obwohl der Mietspiegel eigentlich bereits eine Einstufung zur Lage einer Wohnung vornimmt.
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