
© IMAGO/Funke Foto Services/IMAGO/RetoxKlar
Nach dem Stillstand jetzt das Ende: Adler Group will Wohnungen im Steglitzer Kreisel nicht fertigstellen
Seit Jahren steht die Baustelle zum Umbau des Hochhauses in Eigentumswohnungen still. Nun teilt das Eigentümerunternehmen den Wohnungskäufern mit, dass es keine Möglichkeit sieht, die Wohnungen fertigzustellen.
Stand:
Nachdem es auf der Hochhaus-Baustelle des Steglitzer Kreisels seit Jahren nach Stillstand aussieht, verabschiedet sich die Eigentümerin Adler Group nun auch explizit von dem Plan, dort Wohnungen herzustellen. Das Anwaltsbüro Knauthe forderte am 7. Januar die verbliebenen Käufer von Eigentumswohnungen in dem Hochhaus per Schreiben dazu auf, von ihren Ansprüchen auf die Fertigstellung der von ihnen vorab erworbenen Wohnungen zurückzutreten. Die Anwälte vertreten die Steglitzer Kreisel Turm GmbH, eine Tochter der Adler Group.
Die Mandantin sehe sich „außerstande, die vereinbarte Bauausführung in der vorgesehenen Form umzusetzen“, heißt es in dem Schreiben. Mehrere entsprechende Schreiben liegen dem Tagesspiegel vor. Die Steglitzer Kreisel Turm GmbH sehe „sich aufgrund aktueller Entwicklungen, insbesondere im wirtschaftlichen Umfeld (wie etwa erheblicher und im Vorfeld nicht absehbarer Kostensteigerungen), außerstande, die vereinbarte Bauausführung in der vorgesehenen Form umzusetzen.“ Zuerst berichtete die Morgenpost
Ein unglückliches Eigentümerunternehmen
Es handele sich „um Umstände, die für unsere Mandantin zu keinem Zeitpunkt vorhersehbar waren und daher zu Beginn der Projektplanung nicht berücksichtigt werden konnten“, heißt es in dem Schreiben weiter. Das bedauere die Steglitzer Kreisel Turm GmbH sehr. „Selbstverständlich wäre sie weitaus glücklicher, wenn sie die vertraglich geschuldeten Leistungen gegenüber allen Käufern ordnungsgemäß hätte erfüllen können.“
Eine Fertigstellung wäre nur unter Inkaufnahme eines wirtschaftlich nicht vertretbaren Risikos möglich, teilt die Kanzlei Knauthe mit: „Die Verkäuferin sieht sich daher berechtigt, die Leistung zu verweigern.“
Ob die Adler Group die vereinbarten Leistungen, also die Fertigstellung der Wohnungen, tatsächlich verweigern darf, werden im Zweifel am Ende Gerichte entscheiden müssen. Die im Schreiben als Gründe angeführten Kostensteigerungen im Bau und die allgemeinen Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld betreffen allerdings nicht nur die Adler Group, sondern die gesamte Immobilienbranche, und dürften sich im Bereich des üblichen unternehmerischen Risikos bewegen.
Schon viele Verträge rückabgewickelt
Dass die Adler Group versucht, die Kaufverträge für die zugesagten Eigentumswohnungen rückzuabwickeln, ist nicht neu. Insgesamt 330 Eigentumswohnungen sollten nach einem Umbau in dem ehemaligen Verwaltungsgebäude entstehen. Ende November 2025 wurde nach Aussage von Adler-Anwalt Karlheinz Knauthe noch mit insgesamt 23 Käufern zu Rückabwicklungen von Kaufverträgen für insgesamt 40 Wohnungen verhandelt.
Neu ist allerdings die Schärfe, mit der die Aussichtslosigkeit eines Festhaltens an den abgeschlossenen, gültigen Kaufverträgen betont wird: „Obwohl wir die eingetretene Unmöglichkeit der Vertragserfüllung sehr bedauern, möchten wir Sie zugleich darauf hinweisen, dass auch ein längeres Festhalten am Vertrag die Situation nicht verbessern kann und nicht zu der gewünschten Fertigstellung der Wohnung führt.“
Seit geraumer Zeit versucht die Adler Group, die Hochhaus-Baustelle zu verkaufen. Durch die gültigen Kaufverträge wird das Vorhaben vermutlich deutlich schwieriger.
In der Vergangenheit hatte das Berliner Landgericht bereits im Falle des Wohnungskäufers André Gaufer für den Steglitzer Kreisel entschieden, dass die Adler Group nicht einseitig vom Kaufvertrag und den daraus folgenden Verpflichtungen zurücktreten dürfe. Die Adler Group hatte ihn, wie die anderen Käufer, zur Unterzeichnung eines Änderungsvertrags aufgefordert, mit dem er den Anspruch auf den im Vertrag vereinbarten Tiefgaragenstellplatz aufgegeben hätte.
Als Gaufer seine Zustimmung verweigerte, wollte die Adler Group vom Vertrag zurücktreten. Das Landgericht Berlin bestätigte allerdings, dass der geschlossene Vorvertrag weiterhin seine Gültigkeit behalte.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: