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Eine Frage der Perspektive: Mieter profitieren bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete, wenn Mieten im Neubau ausgeklammert werden. Vermieter sähen es anders lieber.

© picture alliance / dpa/Soeren Stache

Tagesspiegel Plus

Neue Berechnung der „ortsüblichen Vergleichsmiete“: Berlin bekommt wieder einen qualifizierten Mietspiegel

Gerichte hatten Berlins Mietspiegel mehrfach kritisiert. Jetzt wurde er auf neuen Grundlagen berechnet. Schon bald sollen Mieter und Vermieter wieder eine belastbare Orientierung für ihre Miethöhen erhalten.

Stand:

Wer als Vermieter in den vergangenen Jahren in Berlin beabsichtigte, seinem Mieter unter Hinweis auf den Mietspiegel künftig mehr abzuverlangen, konnte vor Gericht leicht scheitern. Denn bei dem derzeitigen „Übergangsmietspiegel“ handelt es sich um einen einfachen Mietspiegel – ermittelt mithilfe einer Indexfortschreibung der Mietdaten aus dem qualifizierten Berliner Mietspiegel des Jahres 2021. Seitdem hat sich bei den Mietpreisen viel getan, zumal bei Neuvermietungen.

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