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Die Energiepreise sind im vergangenen Jahr extrem stark gestiegen.

© Imago/Christian Ohde

Neue Gesetze und Fristen : Energiekostenregelungen für 2023

Die Politik hat auf die stark steigenden Energiepreise reagiert. Zum Jahreswechsel sind Regelungen in Kraft getreten, um die Folgen für die Verbraucher zu begrenzen.

Die 2023 anstehende CO2-Preis-Erhöhung für die fossilen Brennstoffe Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas wird um ein Jahr verschoben. Außerdem werden Mieter ab dem kommenden Jahr bei der Klimaabgabe fürs Heizen mit Öl oder Gas finanziell entlastet: Der Vermieter trägt ab sofort einen Teil der CO2-Abgabe.

Für die Aufteilung der Kosten ist die energetische Qualität des Wohngebäudes – der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche – maßgeblich. Je schlechter diese ist, umso höher ist der Anteil des Vermieters.  Ein Zehn-Stufen-Modell teilt die Kohlendioxid-Kosten zwischen Vermieter und Mieter auf.        

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statt 19 Prozent beträgt die Mehrwertsteuer für Gas bis Ende März 2024.

Darüber hinaus ist die Mehrwertsteuer für Gas noch bis zum 31. März 2024 von 19 auf 7 Prozent gesenkt.   Der Gaspreis wird auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, bei Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde.               

Die Strompreisbremse gilt ab März 2023 für Haushalte und kleinere Unternehmen rückwirkend zum 1. Januar 2023. Bedeutet: Der Strompreis wird auf 40 Cent pro Kilowattstunde brutto begrenzt.

Im März werden jeweils rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Allerdings gelten die Preisbremsen jeweils nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für die restlichen 20 Prozent muss jeweils der „normale“ Marktpreis gezahlt werden. (Bü.)                           

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