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Tagesspiegel Plus

Neue Regeln für Immobilien: Was sich 2025 für Mieter, Eigentümer und Verwalter ändert

Nach dem Ampel-Aus hängen mehrere Gesetzesänderungen in der Schwebe. Diverse Neuregelungen sind aber schon beschlossene Sache. Eine Übersicht im ABC-Format.    

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Bereit für den Start ins neue Jahr? Nach dem Ampel-Aus ist eine über 2025 hinausgehende Regelung der „Mietpreisbremse“ noch mit einem großen Fragezeichen versehen. Dies gilt auch für das Gebäudetyp-E-Gesetz, das Bauprozesse vereinfachen soll. Offen ist zudem, ob der sogenannte Bauturbo-Paragraf (§ 246e BauGB) kommt. In der Gesetzgebungspipeline steckt viertens die Überarbeitung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Doch begegnen Immobilieneigentümern, Mietern, Vermietern und Verwaltern ab 1. Januar etliche Änderungen. Folgendes ändert sich im neuen Jahr:

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