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Seit Jahren eine Baustelle: das Hochhaus Steglitzer Kreisel.

© imago/Schöning/IMAGO/Schoening

Streit um Steglitzer Kreisel: Gericht verhängt Zwangsgeld gegen Adler Group – bei Nichtzahlung droht Zwangshaft

Während die Adler Group die Dauerbaustelle Steglitzer Kreisel verkaufen möchte, kämpft der Käufer einer der Wohnungen um seine Rechte. Vor Gericht hat er nun einen weiteren Erfolg errungen.

Stand:

Es ist eine weitere gerichtliche Niederlage für das Immobilienunternehmen Adler Group im Fall des ewigen Hochhausumbaus Steglitzer Kreisel: Das Landgericht Berlin II hat ein Zwangsgeld von 10.000 Euro gegen zwei Adler-Unternehmen verhängt. Wird die Summe nicht gezahlt, soll der Geschäftsführer ersatzweise zwanzig Tage in Zwangshaft genommen werden.

Grund für den Beschluss ist ein Urteil des Landgerichts vom Juli 2023. Damals hatte das Gericht bestätigt, dass die Steglitzer Kreisel Parkhaus GmbH, eine der beiden Beklagten, verpflichtet ist, eine Teilungserklärung für das Hochhausgrundstück vorzunehmen. Geklagt hatte André Gaufer, Käufer einer der versprochenen Eigentumswohnungen samt Tiefgaragenstellplatz im Hochhaus, die eigentlich im Juni 2022 hätten fertig werden sollen. Er hatte 2018 einen Vorvertrag abgeschlossen.

Knackpunkt ist der Tiefgaragenplatz

Da Adler das Urteil vom Juli 2023 nicht umgesetzt und die besagte Grundstücksteilung nicht vorgenommen hat, hat das Landgericht nun die Vollstreckung des Urteils angeordnet, und damit die Verhängung des Zwangsgeldes beziehungsweise der Zwangshaft. Wenn das Unternehmen das Urteil jetzt doch umsetzen und die Grundstücksteilung vornehmen sollte, werden die Zwangsmittel nicht angewandt.

Vor allem für den Tiefgaragenstellplatz widerspricht es den Plänen von Adler, die Grundstücksteilung vorzunehmen. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung der Voreigentümer möchte das Unternehmen in dem Sockelgebäude nämlich keine Parkplätze mehr schaffen, sondern, so hieß es zumindest zwischenzeitig, Büroflächen. Das Unternehmen drängte daher die Käufer, die sich zu ihren Eigentumswohnungen auch einen Stellplatz gesichert hatten, nachträglich in die Planänderungen einzuwilligen.

Gaufer weigerte sich aber, die Vertragsänderungen zu unterzeichnen, woraufhin die Adler Group vom Vertrag zurücktreten wollte. Mit dem Urteil im Juli 2023 stellte das Landgericht fest, dass der ursprüngliche Vertrag weiter seine Gültigkeit behält, Gaufer also Anspruch auf den vereinbarten Tiefgaragenstellplatz hat.

Die finanziell angeschlagene Adler Group sucht unterdessen nach Käufern für die Dauerbaustelle. Gaufers Hartnäckigkeit vor Gericht und die Bestätigung seiner Ansprüche dürften diese Suche nicht einfacher machen.

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