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Die sogenannten Rider der Lieferdienste sind vor allem in Großstädten unterwegs.

© IMAGO/Michael Gstettenbauer

Weiterbeschäftigung „unzumutbar“: Gerichtsstreit um Berliner Lieferdienst Flink

Ein ehemaliger Fahrer des Lieferdienstes Flink klagte gegen seine Kündigung. Vor Gericht lieferten sich Kläger und Gegenseite ein Wortgefecht.

Dramatisch und laut, fast wie bei einer Gerichtsshow im Privatfernsehen, ging es am Dienstag im Arbeitsgericht zu. Ein ehemaliger Fahrer des Lieferdienstes Flink klagte gegen seine Kündigung. Der Kläger ist Aktivist für Arbeitnehmendenrechte und publiziert unter dem Künstlernamen Elmar Wigand online zum Thema. Seit Dezember 2021 hatte er acht Stunden in der Woche bei Flink gearbeitet.

Flink begründete die Kündigung mit einem Eklat im vergangenen September. Damals wollte Wigand mit anderen Beschäftigten einen Wahlvorstand wählen, um einen Betriebsrat zu gründen. Doch es gab Streit mit einer zweiten Gruppe von Flink-Leuten.

Massive Vorwürfe von beiden Seiten

Im Tumult geriet Wigand mit Boris Radke aneinander, damals Flink-Pressesprecher. Vor Gericht schilderte Sarah Erne, die Anwältin von Flink, eine dramatische Szene: Wigand sei „mit einer Gefolgschaft“ auf Radke zugegangen, habe ihn beschimpft. „Der Kläger ist massiv bedrohlich aufgetreten“, sagte Erne.

Nehmen Sie eigentlich Medikamente?

Elmar Wigand, Kläger, zur Anwältin der Gegenseite

Martin Bechert, der Anwalt des Klägers, widersprach: Radke habe den Streit provoziert. Der Pressesprecher sei seinerseits „mit einem Mob“ erschienen, habe das Chaos gezielt inszeniert, um die Wahl zu sabotieren. Wigand selbst bezichtigte die Flink-Anwältin der Lüge und warf ihr vor, „saudoof“ zu argumentieren. „Nehmen Sie eigentlich Medikamente?“, rief er ihr zu.

Erne bestand darauf, die Beleidigungen ins Protokoll aufzunehmen. Der Vorsitzende Richter Claus-Peter Morof sagte mit resigniertem Gesicht: „Die Kammer hat sich ein zauberhaftes Bild vom Verhältnis der Parteien machen können.“ Die Kammer entschied zwar, dass die Kündigung aus formalen Gründen unwirksam ist. Wigand ist seine Anstellung aber trotzdem los. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei „unzumutbar“.

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