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Das Unternehmen soll alte Mieterdaten aufbewahrt haben.

© Paul Zinken/dpa

Bußgeld von 14,5 Millionen Euro nicht vom Tisch: Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft im Streit mit der Deutsche Wohnen

Einer der größten Vermieter der Stadt sollte Strafe wegen Datenschutz-Verstößen zahlen. Das Gericht stellte das Verfahren ein. Doch der Konflikt geht weiter.

Stand:

Der Rechtsstreit um jahrelang gespeicherte Mieterdaten bei der Deutschen Wohnen geht in eine weitere Runde. Berlins Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk will ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro gegen den Konzern durchsetzen.

Die Staatsanwaltschaft hat nun Beschwerde dagegen eingelegt, dass das Landgericht Berlin ein entsprechendes Verfahren gegen den Dax-Konzern eingestellt hatte, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch bestätigte.

Das Gericht hatte den Bußgeldbescheid für unwirksam erklärt, weil er keine Angaben zu konkreten Tathandlungen eines Organs des Unternehmens enthalte. Smoltczyk hält das nicht für erforderlich und verwies am Mittwoch unter anderem auf europäische Vorschriften.

Sie hoffe, dass durch eine gerichtliche Klärung das Verhältnis von nationalem Ordnungswidrigkeitenrecht und europäischem Datenschutzrecht geklärt werde. Davon profitierten Aufsichtsbehörden und Unternehmen.

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Smoltczyk hatte das Bußgeld im Herbst 2019 verhängt und kritisiert, dass im Archiv des größten privaten Vermieters Berlins teils Jahre alte persönliche Daten von Mietern und Mieterinnen wie Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge oder Informationen über ihre finanziellen Verhältnisse einsehbar waren. (dpa)

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