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Betreiber hatte geklagt: Gericht erlaubt Autokino-Events mit mehr als 1000 Menschen
Der Oberverwaltungsgericht hat im Brandenburger Autokino-Streit entschieden. Im Einzelfall dürfen solche Großveranstaltungen nun stattfinden.
Stand:
Autokino-Veranstaltungen in Brandenburg mit mehr als 1000 Teilnehmern können laut einem Gerichtsbeschluss im Einzelfall erlaubt werden.
Mit einem Eilbeschluss auf den Antrag eines Autokino-Betreibers setzte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Dienstag Paragraf 1 der sogenannten Großveranstaltungsverbotsverordnung vorläufig außer Vollzug.
Dieser untersagt ausnahmslos unter anderem Großveranstaltungen in Autokinos mit mehr als 1000 Anwesenden. Das stelle keine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes dar, begründete das OVG laut einer Mitteilung vom Mittwoch seine Entscheidung.
Zwar erscheine es plausibel, bei Großveranstaltungen mit 1000 und mehr Menschen davon auszugehen, dass die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln nicht durchgehend eingehalten werden.
Allerdings wiesen Autokino-Veranstaltungen Besonderheiten auf, die die Einhaltung und Durchsetzung von infektionsschutzrechtlichen Auflagen auch bei einer größeren Teilnehmerzahl erleichterten.
Unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht des Betreibers
So reisten die Besucher etwa im eigenen Auto an und ab und hielten sich während der Veranstaltung nahezu durchgängig in ihren Fahrzeugen auf, argumentierte das Gericht.
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Das Gericht sieht deshalb die Möglichkeit, im Einzelfall durch geeignete Schutzauflagen sicherzustellen, dass von einer Autokino-Veranstaltung auch bei mehr als 1000 gleichzeitig Anwesenden keine relevante Erhöhung des Infektionsrisikos ausgeht.
Zudem stelle ein ausnahmsloses Verbot einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht des Betreibers auf Berufsfreiheit dar.
Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern, insbesondere Konzerte, Messen, Sportveranstaltungen, Volksfeste wie auch künstlerische Darbietungen jeder Art sind in Brandenburg bis einschließlich 31. Oktober 2020 untersagt. (dpa)
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